Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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390 Kirchen-Genossen, und das Einkommen des Stadtpfarrers besteht mit Einschluß 
der Hauszins-Entschaͤdigung in 700 fl. 
2) Die erledigte Stelle des Vorstands am Wilhelms-Stifte und des katholischen 
Stadtpfarrers zu Tübingen wird wieder besetzt werden. Neben den Obliegenheiten 
eines Instituts-Vorstehers und Stadtpfarrers hat der Siifts-Direktor über die 
Erziehungs= und Unterrichts-Lehre an der Universität Vorlesungen zu halten, auch 
die Ordnung und Einrichtung der Elementar-Schulen des Königreichs zu erläutern. 
Oas Einkommen belauft sich an firer Besoldung in Geld und Holz neben freier 
Wohnung im Wilhelms-Stifte auf 1400 fl. Die Bewerber haben sich binnen vier 
Wochen bei dem katholischen Kirchenrath vorschrifstmäßig zu melden. 
5) Die erledigte katholische Maria-Caplanei in Gmünd wird wieder beseht werden. 
Der Caplan hat an der dortigen zweiten katholischen Stadtpfarrkirche Aushälfe zu 
leisten, und an der lateinischen Lehr-Anstalt daselbst wöchentlich 28 Stunden in der 
lateinischen und griechischen Sprache und in den Realien Unterricht zu ertheilen. Das 
Einkommen ist auf 655 fl., neben freier Wohnung und Antheil am Schulgeld, berechnet. 
Die Bewerber um diese Caplanei haben sich bei dem katholischen Kirchenrath binnen 
drei Wochen vorschriftmäßig zu melden, und sich namentlich auch über die mit gutem 
Erfolg erstandene Präzeptorats-Prüfung auszuweisen. 
4) Die Lehrstelle der sechsten (höchsten) Elasse des unteren Gymnastums in Ellwan- 
gen wird definitiv besetzt werden. Der Lehrer hat in wöchentlich 20 bis 30 Stunden 
Unterricht in der lateinischen, griechischen und hebräischen Sprache und in den Realien 
zu ertheilen. Das Einkommen der Stelle kommt auf 800 fl. an Geld nebst einem 
auf 20 bis 25 fl. zu berechnenden Antheil an dem Schulgeld. Die Bewerber um 
diese Stelle haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Studienrath zu melden. 
5) Bei dem K. Steuer-Collegium ist eine mit 800 fl. Besoldung verbundene etat- 
mäßige Revisorsstelle erledigt, bei deren Besehung insbesondere auf einen für die 
Beaufsichtigung der Verwaltung der Wirthschafts-Abgaben tauglichen Mann Rücksscht 
genommen werden wird. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem 
K. Steuer-Collegium vorschriftmäßig zu melden. 
  
  
  
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Gedruckt bei G. Hasselbrin k.
	        
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