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die Amtsschadens-Umlagenwm 34335,16 fl.
und die Gemeindeschadens-Umlagen unm 12, 7185 fl.
dermindert worden.
Stuttgart den 18. Januar 1836.
Auf Seiner Königlichen Majestät besonderen Befehl.
Schlaper.
b) Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom
5. d. M. gegen den Nachdruck folgender schriftstellerischen Werke Privilegien auf die
Dauer von je sechs Jahren zu ertheilen gnädigst geruht, und zwar
1) der C. H. Jonas'schen Buchhandlung in Berlin für die in ihrem Verlag
erscheinende Schrift: Enchiridium medicum, Vermächtniß einer fünszigjährigen
Arztlichen Praxis, von C. W. Hufeland, K. Preußischem Staatsrathe und
Leibarzte rc.; 6
2) dem Buchhändler Cnobloch, in Leipzig, für die in seinem Verlag heraus-
kommende zweite vermehrte und verbesserte Auflage des Werkes: Handbuch
zum Erkennen und Heilen der Kinder-Krankheiten, nebst der Physiologie,
Psochologie und diätischen Behandlung des Kindes, von Dr. J. C. G. Jörg,
welches Werk auch unter dem Titel: Ueber das physiologische und patho-
logische Leben des Kindes, von Dr. J. C. G. Jörg, zweite vermehrte und
verbesserte Auflage, erscheint. "
Dieses wird unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1815, Privi-
legien gegen den Bücher-Nachdruck betreffend, zur Nachachtung hiedurch bekannt gemacht.
Stuttgart den 5. Februar 1856. Schlayer.
Bj Der Departements des Innern und der Finanzen.
Der Ministerien des Innern und der Finanzen.
Verfuͤgung, betreffend die Sperrung der oͤffentlichen Wasserstraßen.
Da der Zweck der von dem Ministerium des Innern unter dem 1. August 1825
(Reg. Bl. S. 43/) erlassenen Verfügung, betreffend die zeitige Anzeige von den
Wasserbauten, welche die Sperrung einer öffentlichen Wasserstraße nöthig machen,
nicht zu erreichen ist, wenn nicht auch die K. Forstämter, denen die Unterhaltung
der Floß-Einrichtungen und die Leitung der Flögereien obliegt, so wie die K. Cameral=