Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

Formular Lit. D. 
Neckar-Kreis. 
Oberamt Esßlingen. 
Köngen. 
Gemeinde-Güter buch. 
Angelegt im Jahr 
Bemerkungen. 
Die in dem Formular Lit. A. zu der Ministerial-Verfügung vom 3. December 
1832 (Reg. Bl. S. 506, 507) enthaltenen Vorbemerkungen sind beziehungsweise# 
auch hieher anwendbar. 
Die Einträge der Grundstücke in das Güterbuch geschehen nach der Ordnung der 
Markungskarten, ohne Rücksccht auf die verschiedenen Culturarten. 
Je nach den Verhältnissen der einzelnen Orte, namentlich nach dem mehr oder 
minder häufigen Wechsel in dem Besitstand, sind entweder nur ein= oder zwei Grund- 
stücke auf ein Blatt des Güterbuchs einzutragen. 
Die besonderen Eigenthums-Verhältnisse der Grundstücke, z. B. ihre Eigenschaft 
als hinterfällige Güter der Kinder rc., sind bei dem Namen des Besigzers zutreffen- 
den Falls zu bemerken. 
 
	        
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