Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

Formular Lit. K. 
Neckar-Kreis. 
O. beramt Eßlin gen. 
Köngen. 
Steuer-Vermögens-Register. 
Angelegt im Jahr ... .. . .. 
Bemerkungen. 
Der Grundbesitz eines jeden Steuer-Contribuenten (nach alphabetischer Ordnung 
oder nach der Ordnung der Haus-Rummern) wird hier eingetragen, und von Jahr zu 
Jahr nach dem wirklichen Stand richtig gestellt. Eben dieses ist rücksichtlich des Gewerbe: 
Steuer-Catasters der Fall. Ist keine Veränderung eingetreten, so bleibt die vorige 
Summe unverändert stehen. 
Das steuerbare Vermögen und das Gewerbe eines jeden Contribuenten wird 
nach dem Steuer-Capital, und wo Steuersimplen eingeführt sind, zugleich nach solchen 
bel dem jährlichen Steuersaße berechnet. Sind keine Steuersimplen eingeführt, so 
fallen die betreffenden Columnen in dem Register hinweg, was namentlich bei dem 
Gewerbesteuer-Ansasz, welcher in solchen verhältnimäßig kleinen Summen erscheint, daß 
dieser Ansaß selbst als Steuersimplum betrachtet werden kann, der Fall ist. 
Kommen neben alt= und neus steuerbarem Vermögen (zu allen Anlagen oder nur 
zu Staatsanlagen beitragopflichtig) auch Grundstücke vor, welche nur zu Gemeinde= 
und Amts-Körperschafts-Anlagen beizutragen haben, so ist der Sreueranschlag von
	        
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