Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

80 
Aemter, welche Wasserwerke in ihrer Verwaltung haben, den K. Oberaͤmtern Mit- 
theilung von den beabsichtigten Wasserbauten machen, und bezlehungsweise unverweilte 
Nachricht von der angeordneten Sperre erhalten; so werden hiewit die K. Forst= und 
Cameral-Aemter angewiesen, in der durch erwähnte Ministerial-Verfügung festgesetzten 
Frist von den durch sie vorzunehmenden Wasserbauten, welche die Sperrung einer 
öffentlichen Wasserstraße erfordern, das betrefsende K. Oberamt gleichfalls unfehlbar 
in Kenntniß zu sehen. 
Die K. Oberämter aber erhalten den Auftrag, die dießfallsige Mittheilung, gleich den 
Anzeigen, die ihnen von Körperschaften oder Privaten zukommen, dem Ministerium des 
Innern vorzulegen, und die ihnen auf die vorgeschriebenen dießfallsigen Berichte überhaupt 
zukommenden Verfügungen, neben der Eröffnung an die betheiligten Wasserwerk-Bessher, 
und neben der öffentlichen Bekanntmachung, jedesmal auch den K. Forstämtern ihres 
Bezirks, welche wegen der Flößerei als dabei betheiligt erscheinen, besonders zu eröffnen. 
Stuttgart den 9. Februar 1836. Schlaper. Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Stadt-Dekanats= und Hospital-Predigersstelle 
in Stuttgart haben innerhalb drei Wochen bei dem evangelischen Consistorium sich 
zu melden. Das bisherige Einkommen ist nach den bestehenden Normen verwandelt, 
und beträgt, neben freier Wohnung und dem Recht zum Bezug von 10 Klafter buchen 
Brennholz aus dem finanzbammerlichen Holzgarten gegen Bezahlung des für die Staats- 
Diener festgesesten Verkaufspreises, für die Zukunft unter Einrechnung der Stol- 
Gebähren jährlich 1457 fl., die Naturalien in Sportelpreisen berechnet. 
2) Die Stelle eines Regens am katholischen Priester Seminar in Rottenburg 
wird wieder beseht werden. Der Regens hat die Obliegenheit, neben Handhabung 
der Disciplin und Haus-Ordnung im Priester-Seminar über populäre Darstellung der 
Religions-Wissenschaft und ihre homiletische Anwendung, über Geschäfts-Behandlung 
und Gesetes-Kunde 2c. den Seminaristen Unterricht zu ertheilen, auch Vorträge über 
die Bestimmung, Würde und Pflichten des geistlichen Stondes zu halten. Das Ein- 
kommen besteht neben freier Wohnung, Verpflegung, Beleuchtung und Beheizung in 
800 fl. Geld. Die Bewerber haben sich binnen drei Wochen an das Bischöfliche 
Ordinarlat vorschriftmäßig zu wenden. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink. 
.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.