Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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Vereine. Bekanntmachung in Betreff des Vereins für Vaterlsvdsfunee. v75. 
Vereins-Jolltarif, s. Zolltarif. 
Vogteiliche Abgabeu, s. Beeden. 
Volksfest, s. Landwirthschaftliches Fest. 
Volksschulen. Gesetz, die Volksschulen betreffend. 491. Von der Aufgabe der Volksschulen. 492. 
Art. 1—5. Von der Verbiadlichkrit.zum Besuche der Vaolkéschulen 492. Art. 4—9. 
Von der Errichtung und Unterhaltung der Volksschakrn. 494 Art. 10—23. Von dem 
Privakunterricht. 499. Art. 24—26. Vonf den Schullehrern- 500. Art. 27—71. Von 
der Aussicht über die Volksschulen. 515. Art# 72—78. 
Ponmundschaftswesen. Vernehmung der Vormundlchafrs-Behürden, über nachgesuchte Minder= 
jährigkeits-Dispensationen. 152. 
Vorspaunen, s. Militär-Vorspannen. 
Waisenhäufser. Uebersicht der Theilnahme der einzelnen Oberamtsbezirke an den Staats-Waisen, 
häusern. 227. 
Wandfibel WVerlag derselben. 261. 
Wasserstraßen. Verfügung, betreffend die Sperrang derselbev. 79. 
Wein. Verfügung, betreffend die Weineinlagen von Nichtwirthen in Wirrhskellern und von Wirthen 
in andern Kellern. 202. 
Weinbändler, s. Gewerbesteuer. 
Weinlese. Verfügung in Betreff derselben. 536. 
Weinurkunden. Verfügung in Betreff derselhen (nebst Formular). 632. 
Wilbelmsstift. Aufyahme in dasselbe. 531. 
Wirthe. Verfügung, betreffend die Weineinlagen von Nichtwirthen in Wirthskellern und von Wirthen 
in andern Kellern. 202. 
Wirthf chafts-U bgabengesetz. Gesetz in Betreff einiger Abänderungen desselben. 295. Verfü- 
gung, betreffend die Vollziehung dieses Gesetzes. 367. 
Wittwenkassen. Errichtung einer Wittwenkasse für Schullehrer. 541. Mrt. 61—74. Stand der 
Geistlichen-Wittwenkasse auf Martini 1834. 421. 
Wundärzte. Aufnahme von solchen. 153. 323. 626. 
. Z. 
Zinsen. Aufhebung des Verbots des sechsten Zinsguldens. 105. 
Jolltarif für die Jahre 4837, 1838 und 1839. Beilage zu S. 541. WPerfügung, betreffend die An- 
wendung desselben. 606. 
Jollwesen. Verkehrsbefreiung zwischen dem Jollsvereins-Gebiete, dem Herzogthum Nassau und dem 
Landgräflich Hessischen Amte Homburg. 32. Vertrag mit dem Herzogthum Nassau über
	        
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