Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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E. 
Ebesachen. Gerichtsstand der Militärpersonen in Ebesachen. 198. 
Erziehungsanstalt für Vagantenkinder. Aufnahme neuer adglinst in dieselbe. 129. 
Ertrapost-Tare. Herabsetzung derselben. 200. 
Fabriken. Erlangung und Wirkung der Fabrik, Concession. 349. Art. 116—420. 
Fabrikzeichen, 387. Art. 6 
Fahndungsblatt. Versügung, betreffend das für den Dienst des Landjägerkorps beskehende Fahn- 
dungsblatt. 227. 
Falllehen. Abldsbarkcit einer dinglichen Frohn ohne gleichzeitige Eigenmachung des Lehens. 562. Art. 21. 
Familiennamen der unehelich Geborenen. 471. 
Familicnverträge. Bestätigung des gräflich v. Bissingen'schen Familienvertrags. 194. 
Fideikommiß-Verband. Wahrung desselben bei Ablösung der Beeden und ähnlicher älteren Abge- 
ben. 554. Art. 21. — Bei Abldfung der Frohnen. 569. Art. 45. — Bei Entschädigung 
für die leibeigenschaftlichen Leistungen. 579. Art. 53. 
Finanzgesetz für die drei Jahre 1836—39. 285. 
Flachs. Aussetzung von Preisen für die Hervorbringung vorzüglichen Flachses. 173. Aussetzang von 
Flachsprämien auf den Flachsmärkten zu Tübingen, Welzheim und Liebenzell. 176. 
Forstwesen. Verfügung, betreffend die Diäten des Forstpersonals. 49. Veränderung in der Zukhei- 
lung der Forstgefäll-Verrechnung. 49. Reviereintheilung der K. Fürstlich Thurn und Tario'schen 
Forsiverwaltungs-Bezirke. 93. Personalbesetzung dieser Revicre. 474. Besetzung der 
K. gräflich v. Neipperg'schen Forstverwaltung. 178. Bekanmmachung, betreffend die fuͤrstlich 
Hohenlohe-Langenburg'sche Forstverwaltung. 183. Besetzung der K. fürsilich Thurn und 
Taris'schen Forstverwaltersstelle zu Buchan. 4738. Verfügung, betreffend die Gehalte des 
Forstpersonals. 552. Versetzung zweier K. fürstlich Thurn und Taris'schen Forstdiener. 605. 
Frachtbriefe für Getränke-Versendungen an Wirthe. 632. 
Frohnen. Gesetz in Betreff der Abldsung der Frohnen. 555. Allgemeine Bestimmungen. 556. Art. 
1—3. Bestimmung der Eigenschaft und des Jahrswerths der Frohn. 530. Art. 4—43. 
Vollziehung der Ablösung. 560. Art. 14—28. Bemessung ungemessener Frohnen. 564. 
Art. 29. Bestimmungen über das Verfahren. 5646. Art. 50—45. Derfügung, betreffend 
die Einleitung der Vollzichung dieses Gesetzes. 580. Bekanntmachung, betreffend die Anwendung 
dieses Gesetzes auf standesherrliche Besitzungen. 587. Berfügung des Finanz-Ministerimm in 
Betreff dieses Gesetzes. 588. 
G. 
Gebäude. Auflegung von Abgaben auf solche. 549. Art. v. 
Gebäude-Steuer, s. Steuer. 
Geburtshülfe. Gesetz, betreffend die Verbindlichkeiten der Gemeinden hinsichtlich der Geburtshülfe. 312.
	        
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