Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Sodann haben Höchstdieselben unter dem 11. d. M. bei dem General- 
Quartiermeisterstab den Oberst-Lieutenant v. Berger als etatsmäßigen Stabs-Offt= 
zier eingetheilt, 
den Ober-Lieutenant Keinih zum Hauptmann zweiter Classe und Comman- 
danten der Pionnier-Compagnie, 
den Ober-Lieutenant Hardegg zum Hauptmann zweiter Classe, und 
den Unter-Lieutenant Hegelmaier zum Ober-Lieutenant befördert, wie auch 
den dem G l-Quartiermeisterstab aggregirten Unter-Lieutenant v. Maucler 
bei demselben eingetheilt, ferner 
vermöge höchster Entschließung vom 12. d. M. die erledigte katholische Caplanei 
in Stuttgart dem bisherigen Verweser dieser Stelle, Kaußter, 
die neu errichtete Lehrstelle der Mathematik und französischen Sprache am Loceum 
in Tübingen dem Reallehrer Wildermuth daselbst, und 
die erledigte Präzeptorsstelle in Blaubeuren dem Verweser der Lehrstelle an der 
fünften Classe des Lpceums in Ludwigsburg, Huber, sodann 
vermoge höchsten Dekrets vom 15. d. M. die erledigte Ober-Justizrathsstell#e. 
bei dem Gerichtshofe in Ulm dem Ober-Justizassessor Pfaff in Eßlingen, 
die erledigte Assessorsstelle bei dem Gerichtshofe in Ellwangen dem Criminar= 
amts-Aktuar Camerer in Stuttgart, und 
das erledigte Amts-Notariat Creglingen, Oberamts Mergentheim, dem vor. 
maligen Pfandkommissär Idler, von Stuttgart, zu übertragen geruht, wie auch 
unter dem 17. d. M. den dem dritten Infanreric-Regiment aggregirten Haup#= 
mann erster Classe, Grafen zur Lippe zum Major Znädigst befördert, und 
unter dem 18. d. M. dem Ober-Lieutenant v. Eisendecher der Feldjäger- 
Schwadron die gebetene Entlassung aus den K. Militärdiensten, mit Beibehaltung 
des Charakters als Ober-Lieutenant und mit der Erlaubniß, die Armee-Uniform zu 
tragen, gnädigst ertheilt. 
Unter dem 14. d. M. wurde die patronatische Nomination des Pfarrverwesers 
Schönhutb in Hohentwiel, Dekanats Tuttlingen, zu der evangelischen Pfarrei 
Dörzbach, Dekanats Künzelsau, bestätigt. 
 
	        
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