Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

II.  Verfuͤgungen  der  Departements.
A)  Des  Justiz-Departements.
Des  Gerichtshofes  fuͤr  den  Jaxtkreis.

Bekanntmachung,  betreffend  die  Aufforderung  der  Notariats-Candidaten  des  Jarkkreises  zu  der  bevorstehenden
  Notariars-Prüfung.

Diejenigen  Candidaten,  welche  zu  der  nächsten,  von  dem  K.  Gerichtshof  für  den
Jartkreis  vorzunehmenden  Notariats-Prüfung  zugelassen  zu  werden  wünschen,  und
ihren  gesetzlichen  Wohnort  in  diesem  Kreise  haben,  werden  hiemit  aufgefordert,  ihre
dießfälligen  Gesuche  längstens  bis  zum  1.  Juli  d.  J.  bei  hiesigem  Gerichtshof  einzureichen.


Es  werden  dieselben,  unter  Androhung  des  Au-schlusses  von  der  nächsten  Prüfung,
  zu  genauer  Beobachtung  dieser  Frist,  so  wie  der  im  Regierungsblatt  vom
22.  Mai  1834,  S.  388,  gegebenen  Vorschriften  für  die  Meldung,  auf  welche  sich
hiemit  berufen  wird,  angewiesen.

Ellwangen  den  12.  Mai  1857.  Göz.

:8)  Des  Departements  des  Innern.
Des  katholischen  Kirchenrathes.

Bekanntmachung  des  Ergebnisses  der  im  April  stangesundenen  katholisch-theologischen  Dienstprüfung  zur
Anstellung  auf  Kirchenstellen.

In  Folge  der  am  11.  April  d.  J.  und  an  den  folgenden  Tagen  mit  neunzehn
Candidaten  der  katholischen  Theologie  dahier  vorgenommenen  zweiten  Dienst=  (Anstellungs-)
  Prüfung  wurden  von  Selite  des  K.  katholischen  Kirchenraths  und  des
bischöflichen  Ordinariats  zu  Pfarrstellen  für  fähig  erkannt  die  sechszehn  Priester:

Bayer,  Matthias,  von  Riedlingen;

Bieger,  Alois,  von  Waldsce;

Franz,  Joseph,  von  Schupfheim  in  der  Schweiz;
Hartmann,  Joseph,  von  Gmünd;