Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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II. Lehrgehülfen: 
Greiner in Dettenhausen, 
Mayer in Nordhausen, 
Münchinger in Reuffen, 
Steinmeyper in Ulm, 
Wälde in Freudenstadt, 
Weitbrecht in Willöbach, 
Wiegner in Schroßberg. 
Stuttgart den 12. December 1836. Mohl. 
4. Des batholischen Kirchenraths. 
Bekanntmachung der Schenkung des Pfarrers Kunkel. 
Der ehemalige Pfarrer zu Wißgoldingen, Oberants Gmünd, Joseph Kunkel, 
hat dem kbatholischen Schullehrer-Seminar zu Gmünd eine sehr nüßliche und sehr 
werthvolle Naturalien-Sammlung mit den dazu gehbrigen Kästen und Behältern 
schenkungöoweise übergeben, was zur ehrenden Anerkennung hiemit böffentlich bekannt 
gemacht wird. 
Stuttgart den 12. Jannar 1837. Soden. 
B) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Bekanntmachung, betreffend die Verbindlichkeit anfangender Wirthe zu Angabe ihrer Getränkevorräthe. 
Da, nach einer von dem K. Geheimen Rath als Rekurs-Instanz anerkannten 
Auslegung des Wirthschafts-Abgabengesetzes von 1827 ein Wirth bei der ersten 
allgemeinen Aufnahme seiner Getränkevorräthe dieselben, sie mögen in eigenem oder 
fremdem Keller liegen, vollständig anzugeben, ebenso und bei gleicher Strafe (von 
12 fl. pr. Eimer) gehalten ist, wie dac gedachte Gesetz (Art. 10, 11 und 50), rück- 
sichtlich der Weineinlagen der Wirthe überhaupt vorschreibt; so wird dieses zur 
Erinnerung für diejenigen, welche Wirthschaft oder Weinschank beginnen, und zur 
Nachachtung für die Behdrden bekannt gemacht. 
Sturtgart den 19. Jannar 1857. Herdegen.
	        
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