Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Die Pruͤfung selbst beginnt 
Dienstag den 3. Oktober, 
und wird die darauf folgenden Tage fortgesetzt. Dabei werden nachfolgende Anfor- 
derungen an die Bewerber gemacht: 
A. Religion. 
Kenntniß der Hauptsaͤtze der natuͤrlichen und positiven Religion und ihrer Beweise. 
B. Deutsche Sprache. 
a) Bekanntschaft mit der Wortlehre der reinen Sprachlehre, wo moͤglich nach 
dem Lehrbuche von Reinbeck. 
b) Schriftliche Bearbeitung eines gegebenen Thema's, ohne Fehler gegen die 
Orthographie, gegen die Richtigkeit der Sprache, der Wort= und Saßver- 
bindung. 
C. Französische Sprache. 
#) Bekanntschaft mit der Wortlehre, wo möglich nach „Kurzer Auszug aus der 
Sprachlehre von Roöl und Chapsal, bearbeitet von Demmler. Ludwigs- 
burg, Nast, 1850.“ 
b) Richtige Uebersehung jeder historischen französischen Schrift. 
c) Uebung im Ueberseßen aus dem Deutschen in das Französische. 
d) Einige Uebung im Sprechen, mit besonderer Rücksicht auf den Dialekt. 
D. Geschichte. 
Uebersicht der alten Geschichte, insbesondere aber Kenntniß der rdmischen und 
griechischen Geschichte. 
E. Gecograpyhie. 
Uebersichtliche Kenntniß der Erdkunde und der Staatenkunde von Europa. 
" F. Mathematik. 
a)Arithmetik. 
Die vier Species mit benannten und unbenannten Jahlen; gewöhnliche Brüche; 
Decimalbrüche; arithmetische und geometrische Proportionen; gründliche. Entwicklung 
der verschiedenen hieher gehdrigen Lehrsätzc.
	        
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