Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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2. Des Medizinal-Collegium. 
Aufnahme von drei ausübenden Aerzten und Wundärzten 
Die Doktoren der Medizin und Chirurgie, Adolph Jäger, von Thamm, 
Oberamts Ludwigsburg, und Philipp Schlayer, von Nürtingen, und der Candi- 
dat der Medizin und Chirurgie, Matthäus Add, von Geislingen, sind nach erstan- 
dener Prüfung zur Ausübung der innern Heilkunde und der Wundarzneikunde 
ermächtigt worden. 
Stuttgart den 20. Oktober 1837. Wächter. 
1) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Verfügung in Betreff der Weinlese. 
Bei der bereits eingetretenen Weinlese werden den K. Cameralämtern folgende 
Vorschriften ertheilt: 
1) Die wenigen noch nicht in Geld verwandelten Wein-Besoldungen, so wie 
Pensionen, Gülten und andere Schuldigkeiten, sind, so viel es thunlich ist, 
von dem Natural-Gefällertrage unter den Keltern vorschriftmäßig abzureichen. 
2) Die Gesällwein-Ueberschüsse, welche nach Berichtigung der Ausgaben sich 
noch ergeben werden, sind unter den Keltern bestmöglich zu verbaufen. 
5) Die Herbst-Rechnungen sind in der bisherigen Form ohne Aufenthalt an 
die Finanzkammern einzusenden. 
Stuttgart den 27. Oktober 1837. Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Bei der K. Hof-Domänenkammer ist die Stelle eines Revisors mit 800 fl., 
und die eines Canzlei-Assistenten mit 600 fl. Gehalt zu besetqzen. Die Bewerber haben 
sich innerhalb drei Wochen bei der Hof-Domänenkammer vorschriftmäßig zu melden.
	        
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