Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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den bisherigen Commandanten des Landjäger-Corps, Obersten v. Baß, unter 
Beibehaltung des Titels eines Adjutanten Seiner Majestät des Königs, in 
das Kriegs-Ministerium verseht; 
den Oberst-Lieutenant und Adjutanten des Kriegs-Ministers, v. Martens, 
zum Commandanten des Landjäger-Corps, und 
den Hauptmann erster Elasse, Dioisions-Adjutanten o. Sternenfels, mit 
dem Titel und Rang eines Majors, zum Adjutanten des Kriegs-Ministers ernannt. 
Ferner haben Seine Königliche Majestät unter dem 21. d. M. den bis- 
herigen Commandanten des Artillerie-Regiments, General-Ma jor v. Bartruff, 
zum Brigade-Commandanten der Artillerie und zugleich zum Stadt-Commandanten 
in Ludwigsburg ernannt. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Austritt eines Rechts-Consulenten. 
Da der zum Stadtschultheißen in Reutlingen ernannte Rechts-Consulent. 
Camerer, von da, auf die Ausübung der Rechts-Praris für die Dauer seiner 
Amtsführung verzichtet hat, so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenniniß 
gebracht. 
Scuttgart den 20. December 1857. Schwab. 
:8) Des Departements des Innern. 
Des Ministerüum des Innern. 
à Auszeichnung zweier Polizei-Officianten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 
I4. d. M., in gnädigster Anerkennung der bisherigen vorzüglichen Dienstleistung des
	        
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