Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Nro. 12. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
Mittwoch den 28. Februat 1838. 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. K. Verordnung, betkreffend den Vollzug der K. Deklarationen über die staatsrechtlichen 
Verbälenisse der fürstlichen Häuser Waldburg-Wolfegg-Waldsee und Waldburg-Wurzach im Punkte der 
olizei-Verwaltung. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekannkmachung, betreffend die Vertheilung der unter dem 
7. März 1837 ausgesetzten Preise für die Hervorbringung vorzüglichen Flachses und die Auasetzung neuer 
Preise für diesen Gegenstand. — Bebanntmachung in Betreff der Auszeichnung eines Gemeinde-Vor- 
stehers. — Bekanntmachung, betressend die Vornahme der ersten böheren Dienstrrüfung der Regiminal- 
Candidaten. — Verfügung, die Erhöhung des Ausgangszolls von Stoffen zur Papierbereitung betreffend. 
Dienst-Erledigung. « 
  
t.UnmittelbareKöniglicheDelretr. 
A)König·liclererordnung, 
betreffend den Vollzug der K. Deklarationen uͤber die staatsrechtlichen Verhältnisse der fürsilichen Häuser 
Waldburg-Wolfegg-Waldscee und Waldburg-Wurzach im Punkte der Polizei-Verwaltung- 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem die Fürsten von Waldburg-Wolfegg-Waldsee und von Waldburg- 
Wurzach unter Verzichtleistung auf die Rechtspflege sich für die Uebernahme der 
Polizei-Verwaltung, so wie der Forstgerichtsbarkeit und Forst= und Jagdpolizei in
	        
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