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die erledigte evangelische Pfarrei Dürrenzimmern, Dekanats Brackenheim, dem
Pfarrer Hermann in Walrheim, Dekanats Aalen, gnädigst übertragen worden.
Ferner haben Seine K önigliche Maj estät vermögehöchsten Debrets vom S. d. M.
den Amts-NRotar Proß zu Loͤwenstein, Oberamts Weinsberg, seinem Ansüchen gem#ß,
auf das erledigte Amts-Notariat Winterbach, Oberamts Schorndors, zu versehen geruht.
Die patronatische Nomination des Pfarrers Kern zu Crispenhofen, Dekanats
Künzelsau, zu der Helfers- und Präzeptorsstelle in Weibersheim ist den 50. v. M.
bestaͤtigt worden.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
a) Bekanntmachung, die bevorstehende Prüfung der Rechts-Candidaten betreffend.
Diejenigen Rechts-Candidaten, welche zu der im Monat Juni d. J. vorzunehmen,
den ersten Dienstprüfung vor dem zu Tübingen niedergeseßten Instiz-Prüfungs-Colle-
gium (der Juristen-Fakultät) zugelassen zu werden wünschen, werden hlemit aufgefordert,
ihre dießfaͤlligen Gesuche, welche genau nach den hieruͤber bestehenden Vorschriften
(vergl. die Ministerial-Verfuͤgungen vom 1. April 1835 (Reg. Bl. S. 148 ff.), bezie-
hungsweise vom 2. Oktober 1357 (Reg. Bl. S. 566) eingerichtet seyn müssen, bis
zum 1. Mai d. J. bei der unterzeichneten Stelle um so gewisser einzureichen, als im
Falle der Richteinhaltung dieses Termins der Nachtheil des Aueschlusses von dieser
Semester-Prüfung für die Squmigen unfehlbar eintreten würde.
Stuttgart den 4. April 1358. Schwab.
b) Austritt eines Rechts-Consulenten.
Da der Rechts-Consulent Rugl, von Wolfegg, für die Dauer der ihm über,
tragenen provisorischen Verwaltung des K. Württembergischen, Fürstlich Waldburg=
Wolfegg-Waldsee'schen Amtes Wolfegg auf die Ausübung der Rechts-Praris ver,
zichtet hat, so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 7. April 188. Schwab.