Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Oienst-Erledigungen: 
1) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Aktuarsstelle bei dem 
K. Oberamtsgerichte Leutkirch haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichts- 
hofe in Ulm zu melden. 
2) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Aktuarsstelle bei dem 
K. Stadtgerichte Stuttgart haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichts- 
hofe in Eßlingen zu melden. 
5) Die Bewerber um das in Erledigung gekommene, in der ersten Besoldungs. 
Elasse stehende Amts-Notariat Güglingen, O.A. Brackenheim, haben sich innerhalb 
drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Eßlingen zu melden. 
4) Die Vewerber um das in Erledigung gekommene Amts-Notariat Schelklin= 
gen, Oberamts Blaubeuren, womit ein Gehalt von 300 fl. verbunden ist, haben si 
innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Ulm zu melden. 
5) Die befähigten Bewerber um die neuerrichtete Reallehrerstelle in Hall 
haben sich innerhalb vier Wochen bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu 
melden. Die Obliegenheit dieses Lehrers ist einmal: in Verbindung mit den übrigen 
Lehrern der Anstalt eilf= bis vierzeynjährige Schüler in den Realien und zwar in 
vierzehn Stunden wöchentlich zu unterrichten, sodann seinen Unterricht in Mathe- 
matik und Naturwissenschiften auch auf ältere, mehr als vierzehnjährige Schüler in 
wöchentlichen zwölf Stunden auszudehnen, und endlich in der sonntäglichen Hand- 
werkerschule zwei Stunden zu geben. Sein firer Gehalt besteht in 700 fl. neben 
einem ungefähr 100 fl. betragenden Antheile am Schulgelde. Eine Amtswohnung 
ist nicht vorhanden. 
6) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Mößingen, Dekanats Herrenberg, 
welche 1036 Seelen zählt, und deren Einkommen nach Sportelpreisen zu 1226 . 
berechnet ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem K. evangelischen Consistorium 
vorschriftmäßig zu melden. In Beziehung auf die vorgeschriebene Einkommens- 
Verwandlung wird beigesögt, daß solche vorbereitet ist, und daß sich der neuanzu- 
stellende Geistliche deren Ergebniß gefallen zu lassen hat.
	        
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