Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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C) Des Kriegs-Departements. 
Des Kriegs-Ministerium. 
Verleihung der goldenen Militärverdienst-Medaille. 
Seine Königliche Majestät haben unter dem 50. v. M. dem Regiments- 
Tambour Neiding des achten Infanterie-Regiments, in Verücksichtigung seiner 
dreiunddreißigjährigen vorwurfsfreien Dienstzeit und seines geordneten Benehmens. 
während derselben, gegen Zurückgabe der silbernen Militärverdienst-Medaille, die 
goldene gnädigst bewilligt. 
Stuttgart den 1. Mai 1858. v. Hügel. 
Oienst-Erledigungen. 
1) Bei der Regierung des Jart-Kreises ist eine etatsmäßige Kanzlei-Asststenten= 
Stelle mit dem Normalgehalte von 600 fl. erledigt. Die Bewerber um dieselbe 
haben innerhalb drei Wochen ihre Gesuche bei der gedachten Kreis-Regierung vor- 
schriftmäßig einzureichen. 
2) Die erledigte Pfarrei Gächingen, Dekanats Urach, zählt im Mutterorte 
548, und in dem eine Viertel-Stunde entfernten Filial #onsingen 320 Kirchengenossen 
In lebterem ist je den andern Sonntag Nachmittags Katechisation und je an der 
Kirchweihe und am Neujahr Predigt zu halten. Das Einkommen ist nach Sportel- 
preisen zu 1037 fl. berechnet. Die Verwandlung der ungeeigneten Einkommenstheile 
worunter sich Zehent= und Güter-Rutzungen im Anschlage von 405 fl. befinden, it 
gehörig vorbereitet, und hat der neu anzustellende Geistliche deren Ergebniß sich ge- 
fallen zu lassen. Die Bewerber werden aufgefordert, sich innerhalb vier Wochen bei 
dem K. evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
5) Die erledigte Stelle eines Präzeptors an der dritten (jüngsten) Elasse der 
lateinischen und Real-Lehranstalt in Huall soll wieder beseht werden. Dieser Lehrer 
hat in deutscher und lateinischer Sprache, deßgleichen in Realien nebst Gesang und 
Schreibeübungen wöchentlich 32 Stunden zu geben. Neben Amtswohnung berech- 
net sich das Einkommen der Stelle mit Inbegriff des Schulgeldes auf 504 fl. in 
Sportelpreisen. Die Vewerber haben sich innerhalb vier Wochen bei dem K. St#u#- 
dienrathe vorschriftmäßig zu melden.
	        
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