Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Nro. 23. 
Regierungs---Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Dienstag den 22. Mai 1838. 
  
Inhalt. 6 
Königl. Dekrete. Joll-Gesetz. — Zoll-Ordnung. — Zoll-Strafgesetz. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend den Waaren-Uebergang aus einem Zoll- 
Vereinsstaate in den andern. 
  
1I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Zoll-Gesetz. 
Wilhbeim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In Folge der mit den übrigen Staaten des deutschen Zollvereins getroffenen 
Vereinbarung verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen- 
Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, daß statt der hiemit auf- 
gehobenen Joll-Ordnung bom 15. December 1833 künftig folgende Bestimmungen 
als Zollgesetz gelten sollen:
	        
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