Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Filial Unterhaugstett 334 Kirchengenossen. Das Einkommen ist nach den Prei- 
sen des Sportelgesehes zu 744 fl. berechnet. Die Verwandlung der ungeeigneten 
Elnkommenstheile ist eingeleitet, und hat sich der neu anzustellende Geistliche deren 
Ergebniß gefallen zu lassen. Die Bewerber werden aufgefordert, sich innerhalb vier 
Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
12) Die mit dem Dekanatamte verbundene katholische Stadtpfarrstelle in Ulm 
begreift beiléufig 1500 Pfarrgenossen, und gewährt an Garten-Ertrag und firen 
Besoldungen, nach Abzug der Ausgabe für zwei beständige Vikare, ein Einkommen 
von 1120 fl. Ferner hat der katholische Stadtpfarrer als zugleich Garnisons-Pfar- 
rer und für besondere Dienstleistungen am Gymnasium und in dem Polizeihause zu 
Ulm weitere 500 fl. zu beziehen. Die Bewerber um diese vereinigte Stelle haben 
sich binnen vier Wochen vorschriftmäßig bei dem katholischen Kirchenrathe zu melden. 
15) Die wieder zu besehende Franz-Kaplanei in der Oberamtsstadt Ravens- 
burg gewährt an Garten-Ertrag, Grundgefällen, Kapitalzinsen und gestifteten Ge- 
bühren ein firirtes Einkommen von 675 fl. Mit dieser Kaplanei ist gegen einen 
besondern Gehalt von jährlichen 500 fl. neben beildufig 90 fl. an Classen-Geldern 
eine Lehrstelle und mit dieser die Obliegenheit verbunden, in wöchentlichen 25—25 Stun- 
den im Lateinischen, Griechischen und in einigen Realien Unterricht zu ertheilen. Die 
Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrathe vorschrift- 
maͤßig zu melden, und zugleich uͤber ihre Tuͤchtigkeit zur Lehrstelle auszuweisen. 
14) Am 13. d. M. ist der K. Fuͤrstlich Thurn und Taxis'sche Amtsrichter 
v. Steinberg in Schloß Neresheim gestorben. 
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Wiederruflich angestellter Diener. 
Unter dem 50. v. M. ist die durch den Tod des Assistenten Dobelmann bei 
dem Haupt-Zollamte Ulm in Erledigung gekommene Assistentenstelle dem quiescirten 
Grenz-Controleur Junber übertragen worden. 
Bemerkung. Das Blatt Nro. 23. vom 22. Mal, das ollgesesg, die Zollordnung und das 
Strafgesetz enthaltend, wird nachfolgen. " Zolt
	        
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