Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Nro. A. 
Regierungs--Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Samstag den 13. Januar 1838. 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Vollziehung der Gesetze vom 27., 28. und 
29. Oktober 1836 über Aufhebung oder Ablösung der Beeden und ähnlichen älteren Abgaben, Ablösung und 
Vemessung der Frohnen, und Entschädigung der berechtigten Gutsherrschaften für die Aufhebung der leib- 
eigenschaftlichen Leistungen. 
I. Unmittelbare Königliche Debrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Verfügung, betreffend die Vollziehung der Gesetze vom 27., 28. und 29. Oktober 1836 über Auf- 
hebung oder Abldsung der Beeden und ähnlichen alteren Abgaben, Ablbsung und Bemessung 
der Frohnen, und Entschädigung der berechtigten Gutsherrschaften für die Aufhebung der leibeigen- 
schaftlichen Leistungen. 
Nachdem von den K. Ministerien des Innern und der Finanzen die Haupt- 
Instruktion zu Vollziehung der Geseße vom 27., 28. und 29. Oktober 1856 über
	        
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