Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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gehoͤrig vorbereitete Einkommen ist nach den Preisen des Sportelgesetzes vorlaͤufig 
zu 776 fl. brechnet. « 
7) Die Pfarrei Hedelfingen, Dekanats Cannstadt, mit 1169 Kirchengenossen 
und einem zur Verwandlung vorbereiteten, vorläufig nach den Preisen des Sportel- 
Gesehes zu 729 fl. berechneten Einkommen. 
Bei den unter Ziffer 6 und 7 genannten Pfarrstellen haben sich die Bewerber 
dem künftigen Ergebnisse der bereits eingeleiteten Besoldungs-Verwandlung zu 
unterwerfen. 
8) Die Pfarrei Haßfelden, Dekanats Hall, kann nunmehr, nachdem das neue 
Marrhaus vollendet ist, wieder besebt werden. Sie zählt 218 Kirchengenossen. 
Das Einkommen ist verwandelt und berechnet sich nach den Preisen des Sportel- 
Gesehes zu 952 fl. 
9) Die Pfarrei Reckarrems, Dekanats Waiblingen, zählt 807 Kirchen- 
genossen. Das nunmehr verwandelte Einkommen derselben ist über Abzug des gesetz- 
mäßigen Beitrags zum Geistlichen-Besoldungs-Verbesserungs-Fonds von jährlichen 
50 fl. nach den Preisen des Sportelgesetzes zu 857 fl. berechnet. 
100) Die erledigte Pfarrei Türkheim, Dekanats Geislingen, zählt 429 Kirchen- 
genossen und ist mit einem verwandelten, nach den Preisen des Sportelgesetzes zu 
769 fl. berechneten Einkommen versehen. 
Die Bewerber um diese Stellen werden aufgefordert, sich innerhalb vier Wochen 
bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
11) Die Bewerber um die Stelle eines Reallehrers in Sindelfingen, Ober- 
Amts Böblingen, welcher ueben Theilnahme am Unterricht in der sonntäglichen 
Handwerkerschule wochentlich 28— 50 Stunden in den verschiedenen Realsächern zu 
geben hat, und mit Inbegriff des zu 50 fl. berechneten Schulgeldes ein jährliches 
Einkommen von 600 fl., neben freier Wohnung oder einer Hauszins-Entschädigung 
von 50 fl. genießt, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem K. Studienrathe vor- 
schriftmäßig zu melden. «
	        
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