Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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d) Erhoͤhung der Ertrapost- Tare. 
Nachden vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 27. d. M. die Extrapost-Taxe vom 
1. August an bis auf Weiteres von 1 fl. 15 br. auf 1 fl. 50 kr. für ein Pferd und 
eine Station erhöht worden ist, so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Stuttgart den 28. Juli 1338. Schlayer. 
Dienst-Erledigungen. 
1) An der Gewerbschule in Stuttgart ist demnächst eine Haupt-Lehrstelle zu 
besehen, welche bisher für den Unterricht in der Mechanik, der Technologie und dem 
Planzeichnen bestimmt war, künftig aber hauptsächlich den wissenschaftlichen Vortrag 
der Elementar-Mechanik, der Maschinenkunde und der höheren Mechanik (mit An- 
wendung der höheren Mathematik) in 9— 11 wöchentlichen Stunden, sodann einen 
besonderen populären Curs in der Mechanik für Handwerks-Lehrlinge 2c. in wöchent- 
lichen zwei Stunden, und nach Umständen auch noch den bis jebßt einem besonderen 
Nebenlehrer übertragenen Unterricht im Maschinenzeichnen in wöchentlichen 45—6 Stun- 
den begreifen soll. Der Vortrag der Technologie, welcher in Verbindung mit Waa- 
ren= und Produbten-Kunde in drei wochentlichen Stunden stattfinden soll, und der 
Unterricht im Planzeichnen, in zwei wöchentlichen Stunden, könnte, wenn es die Um- 
stände nöthig machen, auch anderen Lehrern übertragen werden, wogegen dem für 
die mechanischen Lehrzweige aufzustellenden Lehrer, wenn er sich hiezu geneigt und 
geschickt zeigt, vielleicht ein besonderer Zweig des Unterrichts im Vaufache (nament= 
lich etwa im Straßen-, Brücken= und Fluß-Bau in wochentlichen zwei Stunden, 
oder in der Bau-Construktionslehre in wöchentlichen vier Stunden) zugewiesen werden 
bönnte. Bei einer Anzahl von 14—16 wöchentlichen Unterrichtsstunden würde mit 
der Stelle ein Gehalt von 1100 fl. bis 1200 fl., und bei einer auf 18—20 Stunden 
erstreckten Obliegenheit ein höherer Gehalt bis zu 1/000 fl. verbunden. Der Bezug 
eines besonderen Unterrichtsgeldes sindet auf Seite des Lehrers nicht statt. Die in- 
oder ausländischen Bewerber um die zu beseßzende Stelle werden aufgefordert, ihre 
Meldungen unter genauer Bezeichnung der Unterrichts-Gegenstände, welche sie
	        
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