Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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III. Schon in der Etatsperiode von 18535—36 sind zu Ergänzung unzureichen- 
der Schullehrergehalte an Beiträgen aus der Staatskasse verwilligt worden, und zwa r: 
1) im Jahr 1855—54 an 15 Schulgemeinden 316 fl. 57 kr. 
2) im Jahr 1854—35 an 35 Schulgemeinden 1,517 fl. 48 kr. 
* im Jahr 1855—56 an 52 Schulgemeinden 1557 fl. 14 kr. 
——,.14 
Zusammen —i 5,589 fl. 59 kr. 
Es sind mithin seit dem 1. Juli 1853 an jährlichen Beiträgen zu Schulgehalten 
verwilligt worden: 
—.. 7,883 fl. 
wozu dermalen in Folge der Vollziehung des Geseßtzes über die Volksschulen vom 
29. September 1856 mit jedem Monate neue Verwilligungen hinzukommen. 
Stuttgart den 51. Juli 1838. Schlaper. 
) DVekanmmachung der im Eratsjahre 1831/86 zu Kirchen-, Marr= und Schulhaus-Baukosten aus der 
Staatskasse bewilligten Beiträge. 
Aus den zu Unterstütung unvermögender Gemeinden bei dem ihnen oblie- 
genden Bauaufwande für Kirchen-, Pfarr= und Schul-Gebäude ausgesesten Mitteln 
der Staatskasse sind von Seiner Mgjestät dem König im Laufe des Etatojahrs 
1832 folgende Beiträge gnädigst verwilligt worden. 
) Zu Kirchen-Baukosten: 
1) der Kirchen-Gemeinde Mönhof, Oberamts Gmündgg 500 . 
2) der Kirchen-Gemeinde Lorch, Oberamts Welzheen 50o g. 
5) der Kirchen-Gemeinde Enkenhofen, Oberamts Wangen 23 fl. 
. 1,028 fl. 
B) Zu Pfarrhaus-Barkosten: 
1) der Kirchen-Gemeinde Alt-Krautheim, Oberamts Künzeksan. 2380 f. 
2) der Kirchen-Gemeinde Enkenhofen, Oberamts Wanggen 123 fl. 
— 
—:. 408 fl. 
C) Zu Schulhaus-Baukosten: 
1) der Gemeinde Neuhütte, Oberamts Weinsberre 0Dpp000fl. 
2) der Gemeinde Reuthin, Oberamts Oberndorff. 400 fl.
	        
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