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die evangelische Pfarrel Unter-Böhringen, Dekanats Geislingen, dem Pfarrer
Fehleisen in Wippingen, Dekanats Blaubeuren, gnädigst zu übertragen, und
der Uebetragung des erledigten Post-Expeditions= und Posthalterei-Diensies zu
Ehingen an den Gastwirth Gottfried Eindef allda, bie landesherrliche Vestariung
zu ertheilen geruht.
II. Verfügungen der Departements.
". « .
4) Der Departements des Innern und der Finanzen.
Der Ministerien des Innern und der Finanzen.
« Bekanntmachung, die Annahme der herzoglich Sachsen-Meiningen'schen Scheidemünzen betreffend.
Nachdem in Folge des von dem K. Ministerium der auswärtigen Angelegen-
beiten den 15. v. M. (Reg. Bl. S. áll) bekannt gemachten Beitritts des Herzog-
thums Sachsen-Meiningen zu den am 25. August 1857 zu München geschlossenen
Conventionen in Mönzsachen die K. Kassenämter augewiesen worden sind, nicht nur
die von Sachsen-Meiningen, sondern auch die vor dem Jahre 1826 von der Hild-
burghausischen Münzstätte ausgeprägten Sechs= und Dreikreuzer-Stücke als voll an-
zunehmen, und dieselben nun dem unter dem 2. December 1837 (Reg. Bl. S. 591n
erneuerten Verbot der ausländischen Scheidemünzen nicht mehr unterliegen, sondern
im Verkehr überhaupt als conventionsmäßige Scheidemünzen nach ihrem Rennwerthe
gelten, so wird solches hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 17. August 1858. Schlaper. Herdegen.
:) Des Departements des Innern.
1. Oes Ministerium des Innern.
Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer Posthaleerei zu Ilzbosen, Oberamts Hall.
Da Seine Koͤnigliche Majestät durch höchste Entschließung vom 15. d. M.
die von der General-Direktion der K. Posten vorgeschlagene Errichtung einer Post-