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5) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgerichte
Sulz haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Tübingen zu melden.
4) Die Bewerber um das erledigte in der ersten Besoldungs-Classe stehende
Amts-Notariat Laupheim, Oberamts Wiblingen, haben sich innerhalb drei
Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Ulm. zu melden.
5) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Leonbronn,, Dekanats Bracken-
heim, welche 372 Seelen zählt, und deren Einkommen, von dem nur vier Scheffel
Haber zu verwandeln sind, sich über Abzug eines Beitrags zum Geistlichen-Besol-
dungs-Verbesserungs-Fonds auf 318 fl. nach Sportelpreisen belauft, werden hiemit
aufgefordert, sich innerhalb vier Wechen bei dem evangelischen Consistorium vor-
schriftmäßig zu melden.
6) An der zum Behufe des Real-Unterrichts erweiterten Real-Anstalt in Cann-
stadt sind zwei Hauptlehrers-Stellen zu besehen, nämlich die erledigte Stelle eines
Präáceptors, und die neu errichtete Stelle eines Reallehrers. Diese zwei Lehrer
theilen sich' in den Unterricht der mittlern und der ältern Elasse, welche bezie-
hungsweise 10 — 12 jährige und 12 —I4jährige Schüler enthalten. Die Lehrfächer,
in welche sie sich theilen, sind: Religion, deutsche, lateinische und franzöftsche Sprache,
Geschichte und Geographie, Mathematik, Naturgeschichte und Naturlehre, Zeichnen.
Der Präceptor hat wichenrlich dreißig öffentliche Lehrstunden zu geben, und ist
zugleich zu Ertheilung von Privatunterricht in griechischer und hebräischer Sprache
verbunden; der öffentlichen Schulstunden des Reallehrers sind einunddreißig,
neben der Verpflichtung zu zwei Stunden in der sonntäglichen Kandwerkerschule.
Das Einkommen beider Stellen besteht in 750 fl., wozu bei der einen Stelle eine
Amts-Wohnung, bei der andern eine Hauszins-Entschüdigung von 150 fl. jährlich
kommt. Ein Antheil am Schulgelde findet nicht Statt.
Die befähigten Bewerber um die eine oder die andere Stelle haben sich inner-
halb drei Wochen bei dem K. Studienrathe zu meldrn.
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Am 12. d. M. ist die neunte Lieferung des Supplemembandes zum Regierungsblatte (Bogen 49—54)
ausgegeben werden.