Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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5) Bekanntmachung in Betreff der Forst-Reviereintheilung. 
Zu Folge bechster Entschließung Seiner Königlichen Majestär vom 
20. d. M. ist in dem Forstamtsbezirke Leonberg aus den bisherigen Revieren Deger- 
loch und Sillenbuch, nach Zutheilung einiger Waldungen an die Reviere Solirude 
und Vaihingen Guvor Rohr), Ein Forstrevier mit dem Amtssitze in Hohenheim 
gebildet und dem dortigen Förster als Nebenamt gestattet worden, an der Forst- 
Lehranstalr wöchentlich etliche Stunden Unterricht zu geben und bei seinen amtlichen 
Verrichtungen die Forstzöglinge zum Zwecke der praktischen Unterweisung beizuziehen. 
Zu Unterstützung des Försters in dem vergrößerten Reviere wird ein Forstwart 
zu Sillenbuch angestellt. 
Stuttgart den 50. Augusi 1838. Herdegen. 
  
Dienst-Erledigungen. 
1) Durch Tedesfall ist das in der zweiten Besoldungsklasse stehende Oberamt 
Geislingen in Erledigung gekommen. Die Bewerber um dasselbe haben ihre 
Gesuche innerhalb drei Wochen bei der Regierung des Donaukreises vorschriftmäßig 
einzureichen. 
2) Die Bewerber um die neu errichtete Forstwartsstelle zu Sillenbuch im 
Revier Hohenheim, Forstamts Leonberg, mit welcher der Normalgehalt von 230 fl. 
verbunden ist, haben binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des RNeckarkreises 
vorschriftmäßig sich zu melden. 
5) Bei dem K. Gerichtshofe in Eßlingen ist die Stelle eines Tagschreibers mir 
dem Normalgehalte von 400 fl. in Erledigung gekommen. Die Bewerber um die- 
selbe haben ihre Gesuche binnen drei Wochen bei dem Direktorium des gedachten 
K. Gerichtshofs einzureichen. 
due 
2— 
Widerruslich angestellter Diener. 
Durch hoͤchstes Dekret vom 26. v. M. ist der Rechts-Consulent Bauder, von 
Gmuͤnd, zum Kanzlei-Assistenten bei dem K. Gerichtshofe in Ulm ernannt worden. 
  
—— 
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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