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den Bekanmmachungödes R. Justiz= Ministerium vom 22. Mai 1836. (Reg. Bl. S. 388)
Largeschriebenen Erfordernisse, Innerhalb 45 Tagen, vom heute an gerechnet, dem
Dssseräl des Brzirbs, in welchem sie sich aufhalten, zu übergeben.
UAersäumung dieser Frist hat den Ausschluß von der dießjaͤhrigen Pruͤfung zur
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Die Bezidtögerichte haben vie inu ohme Berzug hieher einzusenden.
anhn. Eßlingen den 4. September 1838. i I- Huber.
B) Des Departements des Innern.
.nDesMicisterium des Innern.
—4) ,Exkheisung von Grfiudungépeienten an den, Kaufmann Donner und deu Huttenverwalter
Weberling.
. Da Seine- Köntgliche Majestät durch böchste Eneschliegung vom 29. d. M.
atti 1) dem. Kaufmann Donner zu Königsbronn, auf einen von ihm dargelegten
Apparat zur Speisung von Brennöfen und Kesselfenerungen mit erhitzter
½6 „Pufl deßgleichen
2) dem Hüttenverwalter Weber ing daselbst, auf die von ihm dargelegte
rrbeilum Zusammensehung eines verbesserten Brennofens
ein Eußadungspatent auf die Dauer von zehn Jahren gnädigst verliehen haben; so
wird dieses, unter Beziehung auf den siebenten Abschnitr der allgemeinen Gewerbe-
Ordnung, zur öffentlichen. Kenntniß gebracht. « « f
StuttgavtdenslAugusklsos Schlayer.
b) Verleihung eines Erfindungspatents an den Maurer Bauer.
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 5. d. M. dem
Mgurer „Andreas Gottlieb Bauer zu Göppingen, das von demselben nachgesuchte Patent
auf die von ihm dargestellte Zusammensehung eines verbesserten Brodbackofens mit
zehnjähriger Dauer gnädigst verliehen haben; so wird dieses, unter Beziehung auf den
hen Abschnitt der revidirten Gewerbe- Ordnung, zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht.
Swiigert= den 6. Septeinber isss. Schlaver.