Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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C) Der Departements bes Innerm und des Kriesswesens. 
Des Ober-Rekrutirungs- Raths. 
Verfuͤgung, die Aus hebung für das Jahr 1859 betreffend. # 
Die Vorbereitungsgeschäfte zur Aushebung im Jahre 1839, so wie die Aus- 
hebung selbst, erfolgen in denselben Terminen, wie durch die Verfügung des Ober- 
Rebrutirungsraths vom 1. September 1855 (Reg. Bl. Nr. 54) angeordnet worden ist. 
Unter Bezugnahme auf diese Verfügung wird den K. Oberämtern aufgegeben, 
die dort angegebenen Termine genau einzuhalten und in den Gemeinden zgehörig 
bekannt zu machen, auch längstens bis zum 8. November d K Anzeigs'hleher zu 
erstatten, daß mit der Aufzeichnung der Militärpflichtigen in jeder Geminde der 
Anfang gemacht sey. 
Stuttgart den 26. September 1838. Görictz. 
D0)Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
a) Bekanntmachung, die Gewehrfabrik in Oberndorf betreffend. 
Vermöge hechster Entschliezung Seiner Königlichen Majestät vom 
15. August d. J. ist die Verwaltung der K. Gewehrfabrik in Oberndorf von dem 
Departement des Kriegswesens an das Departement der Finanzen überwiesen, und 
unter die Aufsicht und Leitung des K. Bergraths gestellt worden. 
Stuttgart den 50. September 1838. Herdegen. 
b) Bekanntmachung, betreffend die Bestellung eines K. gräflich v. Khnigggischen Forstgerichtsbarkeits- 
Beamten. 
Nachdem in Folge der Pensionirung des K. gräflich v. Königseggischen Amt- 
manns und Forstgerichtsbarkeits-Beamten Prielmayer zu Aulendorf der neu er- 
nannte Amtmann Grüzmann auch als Forstgerichtsbarkeits-Beamter zu Aulendorf 
bestellt worden ist; so wird dieses zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 1. Oktober 1838. Herdegen.
	        
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