Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Nebenzollämter I. an der Grenze. 
  
Ort. 
Hauptamtsbezirk. 
Bemerkungen. 
  
Beckerhagen. 
  
Carlshafen. 
  
Zu VI. Kurhessen. 
Das Steneramt Wanfried — mit Niederlagerecht — hat die Vefug- 
niß zu Begleirscheinertheilung und Erledigung nach und von Witzenhausen, 
Cassel und Carlshafen, ingleichen nach und von sämtlichen Sichssschen, 
Baperischen und Thüringischen Hauptzoll= und Hauptsteuerämtern. 
Zu VII. Großherzogthum Hessen. 
Die beiden Rebenzollämter Worms und Bingen haben Niederlagerecht. 
Auf Verlangen können dahin von den dazu berechtigten Aemtern 
Waaren mittelst Begleitschein I. nach vorheriger specieller Revisson unter 
"erschluß abgelassen werden, gleichwie, wenn aus diesen Niederlagen ein 
Ansgang über die Grenze des Gesamtvereins stattfindet, auch dieser durch 
specielle Ausgangsrevision an der Grenze oder bei einem vorliegenden 
Hauptzollamte constatirt werden muß.
	        
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