Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Nro, 56. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Freitag den 23. November 1838. 
  
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Erlaubnih zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß der im Monat Novem- 
ber vorgenommenen ersten höheren Diensiprüfung für das Departement des Innern. — Darstellung der 
Rechnungs-Ergebnisse der Staatsschulden-Zahlungskasse von 1837—38. — Bekanntmachung eines Prü- 
fungs-Termins für Candidaten der Bergwerks= und Hüttenkunde. 
Dienst-Erledigungen. 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben nach höchster Entschließung vom 19. d. M. 
an das Ordens-Vicekanzleramt, dem fürstlich Hohenlohe-Vartenstein'schen Hofrathe, 
Dr. Röser zu Bartenstein, die nachgesuchte Erlaubniß gnädigst ertheilt, das ihm 
von Seiner pöbstlichen Heiligkeit verliehene Ritterkreuz des Ordens des heil. Gregor'e 
anzunehmen und zu tragen.
	        
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