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b) Bekanntmachung eines Pr#fungs-Termins für Candidaten der Bergwerks= und Huͤttenkunde.
Im Fache der Bergwerks= und Hüttenkunde wird bei dem K. Bergrath in der
Mitte des Monats Dezember d. J.
0) eine erste, zunächst zur Erforschung der theoretischen Kenntnisse bestimmte, und
b) eine zweite, die Ermittlung der prabtischen Tüchtigkeir, sowohl hinstchtlich
der festeren Begröndung, als der wirklichen Anwendung jener Kenntnisse
bezweckende, —
Pruͤfung vorgenommen werden, wozu diejenigen, welche sich einer dieser Pruͤfungen
unterziehen wollen, durch schriftliche Eingaben spaͤtestens bis zum 10. Dezember
d. J. bei dem K. Bergrath sich zu melden haben.
Jede Eingabe ist mit einem vollstaͤndigen Nationale des uin Zulassung Vitten-
den, unter Beischluß der Zeugnisse über Geburt, Aeltern, Heimathrecht, bisherige
Bildungslaufbahn und stttliches Venehmen zu versehen, und entweder, wenn sich der
Candidat bei einer Hütten= oder Salinenverwaltung befindet, dieser oder andern Falls
dem Oberamte des Aufenthaltsorts zur Begleidung mit einem Beibericht zu übergeben.
Ueberdieß sind die Eingaben der Bewerber um die erste Prüfung mit Zeug-
nissen üöber die erlangte allgemeine wissenschaftliche Vorbildung zu belegen, und von
denjenigen Candidaten, welche auf der Landes= oder einer ausländischen Universitaͤt
studirt haben, die vorgeschriebenen Zeugnisse uͤber den Vesuch der Vorlesungen, so
wie über Fleiß und Aufführung (K. Verordnung vom 26. Dezember 1834, Art. 12,
Reg. Bl. von 1855, S. 24) anzufügen; von denjenig en Candidaten aber, welche keine
hohe Schule besucht haben, ist die Art und Weise ihrer wissenschaftlichen Ausbildung
anzugeben, und, sofern sie bereits eine praktische Laufbahn gemacht haben, über
Fleiß und Aufführung ein Zeugniß des betreffenden Beamten zu übergeben.
Die zuzulassenden Bewerber werden von dem Prüfunstermine, die nicht zulassungs-
fähigen aber von dem Grunde ihres Ausschlusses durch den Aktuar der Prüfungs-
Commission in Kenntniß gesetzt werden.
Slrluttgart den 20. Nobember 1858. Herdegen.
Dienst-Erledigungen.
1) Durch den unter dem 17. November erfolgten Tod des Oberförsters Vogel
ist die in der zweiten Besoldungsklasse stehende Oberförstersstelle zü Neuenstadt in
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