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b) Weitere Bekanntmachung, betreffend den Vollzug der K. Deklaration über die staatsrechtlichen Ver-
hältnisse des rikterschaftlichen Adels.
Nachdem der K. Kammerherr und Legationsrath (a. D.) Freiherr Christian Frie-
drich Gremp von Freudenstein, als Besißer des Rittergutes Hersberg, Oberamts
Tettnang, auf die Patrimonial-Gerichtsbarkeit, Orts-Polizei und Forst-Gerichtsbarkeit
verzichtet hat, so findet nunmehr die K. Deklaration vom 3. December 1821 über
die staatsrechtlichen Verhältnisse des ritterschaftlichen Adels auch auf ihn in der Art
Anwendung, daß er die in den 66. 30 und 61 zugesicherten Surrogate der beiden
erstgenannten Rechte anzusprechen hat. Solches wird hiemit zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht.
Stuttgart den 25. Jannar 1838. Schlaper.
e) Bekanutmachung, betreffend die Gruͤndung von zwei weiteren Präbenden für unterstötzungsbedürftige
Fraͤulein vom ritterschaftlichen Adel.
Dem g. 2 der Stiftungs-Urkunde mehrerer Praͤbenden fuͤr Fraͤulein ritterschaft-
lichen Adels vom 6. April 1818 (Reg. Bl. S. 146) gemäß, haben Seine König-
liche Majestät in Folge der Vermehrung des Stiftungsfonds durch höchste Ent-
schließung vom 25. d. M. die bisherige Zahl von fünf Präbenden auf sieben, von
welchen jede mit einem jährlichen Genusse von zweihundert Gulden verbunden ist,
zu erhöhen geruht.
Es wird dieses unter Beziehung auf die 90. 5 und “ der erwähnten Stiftungs-
Urkunde und unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die beiden
neuen Präbenden demnächst verliehen werden, und daß die Gesuche um Verleihung
derselben mit einem oberamtlichen Beiberichte, über das Alter, über die Vermögens-
und diejenigen sonstigen Verhältnisse der Bittstellerin, welche das Gesuch zur Berück-
sichtigung mehr oder weniger empfehlen, innerhalb vier Wochen bei dem Ministerium
des Innern einzureichen ff si nd.
„Stustgart. den 27. Jannar 1858.
Auf Seiner Königlichen Majestät basonderen, höchsten Ve fehl.
Schlaper.