Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

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Unter den geringern Sorten zeichnen sich die sogenannten Bußscheeren oder 
Tokaier, a#ch Ungör-Stocke, aks #die schlechtesten aus, umd sollteb vach der Vorschrift 
des General-Rescripts vom 18. März 1991 und den nachgefolgten öftern Ermab- 
nungen längst in. keinem Weingaxten mehr zu finden. sepn. 
Dessen ungegchtet hat man in Erfahrung, gebracht „daß viele Weinberg-Besther 
solche untaugliche Rebstöcke nicht nur keincswegs nögerottet und mit edlern ver- 
setzt, sondern sogar neuerdings augepflanzt. aben. Es leuchtet von selbst in die 
Augen, daß diejenigen Weinberg-Besißer, die ihre Weingärten mit solchen, einen 
schlechten, geistlosen, unhaltbaren und zum Verführen unbrauchbaren Wein gewäh- 
renden Reben bestocken, dadurch dem Credite des Wein-Erzeugnisses im Orte, folg- 
lich nicht nur sich selbst, sonderi auch dem gemeinen Wesen den empfipblichsten 
NEachtheil zufügen. 
Die Regierung hat daher Sorge dafür zu tragen, daß die Orts-Obrigkeiten ihre 
im Falle befindlichen Mitbürger ernstlich und nachdrücklich hierüber verständigen, 
und sie auf jede angemessene Weise zu vermögen suchen, die Bußscheeren= oder Tokaier= 
Srdcke dem Credite des Wein-Erzeuguisses auf ihrer: Marbung zum Opfer zu 
bringen. 
Für das laufende Jahr könnre die Einrichtung geiroffen werden, daß die vov- 
bandenen Vußscheeren-Tranben abgesondert gelesen und gebeltert würden. Nach 
Verschiedenheit der Umstände wäre alsdann in die Einladungen an die Weinkäufer 
die Anzelge aufzunehmen, entweder dat die ganze Orts-Markung von den Bubscheeren 
gereinigt, oder daß durch jene Einrichtung die noch vorhandene schlechte Trauben= 
Sorte für den Weinhandel unschädlich gemacht worden sey. 
Auf alle Fälle versieht man sich, daß in jedem Orte verpflichtete Männer auf- 
gestellt werden, welche den Weinkäufern im Herbste auf ihr Verlangen unrückhal- 
tigen und gewissonhaften Aufschluß über Alles geben, was zu einer richtigen Würdi- 
gung des zum feilen Verkaufe bestimmten Weinmostes dienen kann. 
Da übrigens Bäume in den Weingdrien theils dutch ihre oft weit auslaufenden 
W##nzeln, theils. durch den Schatten den Rebstècken, und zwar nicht nur in eigenen, 
sondern auch gewöhnlich in angrenzenden Wcingärren wesentlichen Nachtheil zufügen, 
so sind die Orts-Obrigkeiten zugleich anwelsen zu lassen, in Gemäßheit fräüherer Ver- 
sügungen den geeigneten Bedacht darauf zu nehmen, daß solche Béume in Abgang 
gebracht werden.
	        
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