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Unter den geringern Sorten zeichnen sich die sogenannten Bußscheeren oder
Tokaier, a#ch Ungör-Stocke, aks #die schlechtesten aus, umd sollteb vach der Vorschrift
des General-Rescripts vom 18. März 1991 und den nachgefolgten öftern Ermab-
nungen längst in. keinem Weingaxten mehr zu finden. sepn.
Dessen ungegchtet hat man in Erfahrung, gebracht „daß viele Weinberg-Besther
solche untaugliche Rebstöcke nicht nur keincswegs nögerottet und mit edlern ver-
setzt, sondern sogar neuerdings augepflanzt. aben. Es leuchtet von selbst in die
Augen, daß diejenigen Weinberg-Besißer, die ihre Weingärten mit solchen, einen
schlechten, geistlosen, unhaltbaren und zum Verführen unbrauchbaren Wein gewäh-
renden Reben bestocken, dadurch dem Credite des Wein-Erzeugnisses im Orte, folg-
lich nicht nur sich selbst, sonderi auch dem gemeinen Wesen den empfipblichsten
NEachtheil zufügen.
Die Regierung hat daher Sorge dafür zu tragen, daß die Orts-Obrigkeiten ihre
im Falle befindlichen Mitbürger ernstlich und nachdrücklich hierüber verständigen,
und sie auf jede angemessene Weise zu vermögen suchen, die Bußscheeren= oder Tokaier=
Srdcke dem Credite des Wein-Erzeuguisses auf ihrer: Marbung zum Opfer zu
bringen.
Für das laufende Jahr könnre die Einrichtung geiroffen werden, daß die vov-
bandenen Vußscheeren-Tranben abgesondert gelesen und gebeltert würden. Nach
Verschiedenheit der Umstände wäre alsdann in die Einladungen an die Weinkäufer
die Anzelge aufzunehmen, entweder dat die ganze Orts-Markung von den Bubscheeren
gereinigt, oder daß durch jene Einrichtung die noch vorhandene schlechte Trauben=
Sorte für den Weinhandel unschädlich gemacht worden sey.
Auf alle Fälle versieht man sich, daß in jedem Orte verpflichtete Männer auf-
gestellt werden, welche den Weinkäufern im Herbste auf ihr Verlangen unrückhal-
tigen und gewissonhaften Aufschluß über Alles geben, was zu einer richtigen Würdi-
gung des zum feilen Verkaufe bestimmten Weinmostes dienen kann.
Da übrigens Bäume in den Weingdrien theils dutch ihre oft weit auslaufenden
W##nzeln, theils. durch den Schatten den Rebstècken, und zwar nicht nur in eigenen,
sondern auch gewöhnlich in angrenzenden Wcingärren wesentlichen Nachtheil zufügen,
so sind die Orts-Obrigkeiten zugleich anwelsen zu lassen, in Gemäßheit fräüherer Ver-
sügungen den geeigneten Bedacht darauf zu nehmen, daß solche Béume in Abgang
gebracht werden.