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Beschaffenheit nicht hiezu geeignet sind, noch daß die Einmauerung des Kessels auf
eine, Feuersgefahr zulassende Weise vollzogen werde. Es ist namentlich ihre Sache,
dergleichen bauliche Einrichtungen, zwar nicht von jeder Art von Wohngcbäáuden, in
denen sie vielmehr von jeher nach Umständen ohne allen Nachtheil zugelassen worden
sind, jedoch von solchen Wohngebäuden, welche nicht den dazu nöthigen besonderen
Raum darbieten, ferner von höheren Stockwerken, bei denen nicht die dauernde
Undurchdringlichkeit der Unterlage des Feuers verbürgt werden kann, und von
gewöhnlichen Küchen, die nicht für die gehdrige Entfernung brennbarer Stoffe
vem Feuer Sicherheit gwähren, auszuschließen, desgleichen darauf zu sehen, daß
dergleichen Feuerungs-Einrichtungen, wenn auch die Herstellung steinerner Gewöôlbe
über ihnen in einzelnen Fällen für überflüssig erkannt wird, doch wenigstens an solide
Feuerwandungen von der erforderlichen Aucdehnung gestellt werden.
Hienach ist das Ministerium der Ansicht, daß das in den Feuer-Polizeigesetzen
enthaltene Verbot des Waschens in den Häusern sich nur auf den Gebrauch größerer
Waschkessel innerhalb der Häuser beziehe, wenn entweder ein solcher Kessel gar nicht
eingemauert, oder die Einmauerung ol#ne obrigkeitliches Erkenntniß, oder ohne Beob-
achtung der von der Obrigkeit hiezu ertheilten Vorschriften vollzogen, oder endlich
die Bau-Einrichtung von der aufsehenden Vau-Polizeibehèörde weggesprochen, oder
ihre Abänderung befohlen und bis dahin der Gebrauch der Feuerstätte untersagt
worden ist.
Der Kreis-Regierung wird überlassen, nicht nur selbst hienach zu handeln, sondern
auch die Bezirksämter hienach zu belehren.
105) Erlaß des K. Ministerium des Innern an die K. Kreis-Regierungen,
vom . Juni 18538,
betrefsend: die Verbindlichkeit zu Abräumung des Schnees von den öffentlichen Straßen.
Aus Veranlassung eines von einer Gemeinde gegen die ihr gemachte Auflage,
für Abräumung des Schnees von den Staatssiraßen Sorge zu tragen, erhobenen
Rekurses hat der K. Geheime-Rath durch Beschluß vom 20. v. M. in Beziehung