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ziehung der allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom 6. Juni 1828 von einer durch die
Staatsbehörde vorzunehmenden Prüfung der persönlichen Fähigkeit abhängig machr,
diejenigen, damals noch ausschließend hiezu berechtigten Wundärzte zu ver-
stehen waren, welche sich mit dem Gewerbe des Bartabnehmens beschäftigen, und daß
die Prüfung, ohne welche dieses Gewerbe nicht von ihnen sollte ausgeübt werden
dürfen, lediglich die, wenn gleich nicht auf das Bartabnehmen selbst gerichtete, doch
diese Befugniß damals allein bedingende Prüfung in der Wundarzneikunde
war, daß aber, nachdem durch die spätere K. Verordnung vom 14. Oktober 1830,
K. 10, an Orten, wo kein Wundarzt seinen Wohnsiß hat, die Treibung
des Varbiergenerbes Jedem freigegeben worden ist, für diese Orte die erst-
gedachte Instruktion als aufgehoben angesehen werden muß, mithin nach den n un-
mehr gültigen Normen das Barbiergewerbe nur noch insofern unter die Lon
einer vorherigen Pröüfung über die persönliche Befähigung abhä ngi-
gen Gewerbe gehoͤrt, als es als Ausfluß der Ermaͤchtigung zu Aus—
übung der Wundarzneikunde von einem Wundarzte oder auch nach §. 14
der erwähnten K. Verordnung auf Rechnung der Wittwe eines Wundarztes von
einem wundärztlichen Gehülfen getrieben werden will, in welchen Fällen die
in Frage stchende Prüfung diejenige Prüfung für die Wundarzneikunde
ist, welche die #. 13, 21 und 25 der gedachten K. Verordnung den daselbst benannten
verschiedenen Vehdrden übertragen hat, wogegen, wenn die Betreibung des Gewerbeg
des Bartabnehmens selbstständig, ohne gleichzeitige Ausübung der
Wundarzneikunde, beabsichtigt wird, was nur in Orten vorkommen kann, wa
kein Wundarzt seinen Wohnsiß hat, es hiezu weder einer Ermächti-
gung, noch einer Prüfung über persönliche Fähigkeit mehr bedarf.
114) Erlaß des K. Ministerium des Innern an die K. Kreis-Regierungen,
vom 9. Januar 1834,
betreffend: die Ausstellung von Reisepässen an Ausländer.
Durch einen Specialfall sieht sich das Ministerium des Innern veranlaßt, der
Kreis-Regierung in Beziehung auf die Ausstellung Lon Rcisexüssen an Auoländer zu