Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

347 
B. Verfügungen des K. evangelischen Consistorium. 
1) Auszug aus einem Erlasse des K. evangelischen Consistorium 
an die Dekbanatämter, vom 19. December 1821, 
betreffend: die Abher der Schulfonds-Rechnungen. 
2c. . „. 
Endlich 
VII. sieht man sich zu der Anordnung veranlaßt, daß die Rechnungen über den 
Schulfonds alljährlich von den Pfarrern dem Kirchen-Convente des Orts vorgelegt, 
von demselben abgehdrt und genehmigt werden. 
Die Dekane haben bei jeder Kirchen-Visitation besondere Nachfrage zu halten, 
und am geeigneten Orte der Pfarr-Relation zu bemerken, ob dieser Verordnung Folge 
geleistet worden. 
2) Auszug aus einem Erlasse des K. evangelischen Consistorium, 
vom 17. December 1822, 
betreffend: die Behandlung der Schulversäumnisse. 
1. 2c. rc. 
In Beziehung auf das Schulwesen und die Pflichten, welche den Geistlichen 
in Hinsicht auf dasselbe obliegen, sieht man sich zu folgenden Erinnerungen und An- 
ordnungen veranlaßt: 
Da sich aus den Synodal-Vorträgen über die Visitations-Berichte ergeben hat, 
daß den Schulversäumnissen an vielen Orten nicht mit dem Ernste und Nachdrucke
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.