Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

351 
nicht für angemessen erkennt, sondern die Bestrafung solcher Kinder an das 
Scholarchat verweist, so hat dieses, mit Zuziehung des Lehrers, das Ver- 
gehen zu untersuchen, und die angemessene Strafart zu bestimmen und voll- 
ziehen zu lassen. 
Wc) In diesem Falle ist die Züchtigung der schuldbaren Kinder vor ihren Mit- 
schülern nicht immer nothwendig, sondern es kann für den Zweck des Bei- 
spiels genügen, wenn der Geistliche oder Schullehrer vor der versammelten 
Schule über das begangene Vergehen sich warnend ausspricht, und die dafür 
bestimmte Strafe, die außerhalb der Schulzeit vollzogen wird, bebannk macht. 
2) Um den Zweck der Sonntagsschulen vollständiger zu erreichen, will man die 
Schul-Commission jedes Orts, welche ohnehin die halbjährigen Schulprüfungen vor- 
zunehmen hat, hiemit beauftragt haben, immer am darauf folgenden Sonntage auch 
die Sonntagsschule zu visitiren, wobei man jedoch erwartet, daß durch diese Anord- 
nung den Gemeinden keine neue Kosten verursacht werden. 
4) Aucszug aus einem Erlsase der K. evangelischen Synode an die 
General-Superintendenten, vom 15. December 1325, 
betreffend: die Verpflichtung der evangelischen Geistlichen zur Einsendung schriftlicher Ausarbeitungen. 
Der General-Superintendent erhält den Auftrag, folgende allgemeine Verfügungen 
den Dekanen seines Generalats und durch sie, sämtlichen Geistlichen zur Nachachtung 
bekannt zu machen: 
1) Die evangelische Synode hat zwar in den eingesandten Abhandlungen vieler 
Geistlichen über verschiedene Theile der theoretischen und prabtischen Theologie 
erfreuliche Beweise der wissenschaftlichen Thätigbeit derselben erhalten, findet 
sich jedoch bei der Ungleichheit in Einsendung solcher Aufsätze zu der Ver- 
fügung veranlaßt, daß alle noch nicht sechzigjährigen Geistliche wenigstens je 
im dritten Jahre, in welchem keine Didcesan-Disputation gehalten wird, eine 
schriftliche Ausarbeitung in deutscher oder lateinischer Sprache einschicken; 
von den Vikaren wird in der Regel alle Jahre eine solche erwartet. 
Die Dekane werden schon zu Ende des Herbstes, spätestens zu Anfang 
des Jahres, ihren Diöcesanen einige aus den verschiedenen Theilen der Theo-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.