Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

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der nur die Befoͤrderung der Ehre Gottes und Jesus zum Zwecke seiner Vortraͤge 
machen soll, nicht. Noch weniger ist es dem Prediger erlaubt, Streitigkeiten, in die 
er mit Andern, namentlich mit Gemeindegliedern, gerathen ist, auf der Kanzel zu 
beruͤhren. 
Sorgfältige Vorbereitung auf die Kanzelvortraͤge ist eine Pflicht, welche bloß 
von leichtsinnigen und gewissenlosen Geistlichen hintangeseht werden kann. Nur 
unabweisliche Hindernisse bönnen das sogenannte Predigen aus dem Stegreif recht- 
fertigen. Das Schreiben der Predigten muß so lange für den Geistlichen Regel 
bleiben, bis ihn eine durch vieljéhrige Uebung erworbene Fertigkeit in den Stand 
sest, ohne Nachtheil für die Sache seine Vorträge nach ausführlichen Disposttionen 
zu halten. Da aber das Ablesen der Predigt mehr oder weniger den Eindruck der- 
selben schwücht, und die Gemeinden sich nie ganz damit aussöhnen werden, so hat es 
bei der längst bestehenden Vorschrift, wornach die Geistlichen ihre Predigten aus dem 
Gedächtnisse abzulegen haben, sein Verbleiben. Einer Ausnahme von dieser Regel 
kann nur aus ganz besonderen Gründen und nur durch besonderes Erkenntniß des 
evangelischen Consistorium Statt gegeben werden. 
Endlich hüte sich der Prediger, daß er seine Zuhbrer nicht durch zu lange Vorträge 
ermide oder wohl gar vom Besuche des Gottesdienstes abschreche, aber er vermeide 
auch eine zu große, besonders unfruchtbare Kürze, welche nichts Nachhaltiges in den 
Gemüthern zurückläßt. 
Bei Leichenpredigten und Leichenreden hat sich der Geistliche vor unge- 
bührlichen Lobsprüchen und unvorsichtiger Seligpreisung der Verstorbenen zu hüten, 
aber auch bei solchen Abgeschiedenen, die gegründeten Anlaß zum Tadel geben, Alles 
zu entfernen, was die Gemeinde erbittern, oder die Verwandten beschämen kbönnte. 
In Hochzeitpredigten und Hochzeitreden sind alle unschicklichen Bezie- 
hungen zu vermeiden, und der Vortrag ist so einzurichten, daß die zu Trauenden auf 
eine würdige Art auf den ernsten Schritt, den sie machen, vorbereitet werden. 
g. 3. 
Katechisationen. 
Nicht minder wichtig, als die Predigten, sind die Katechisationen, durch welche 
die Jugend eine klare und fruchtbare Erkenntniß der Wahrheiten des Christenthums
	        
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