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g. 4.
Confirmatiens-Unterricht.
saͤchst den Katechisationen ist der Confirmations-Unterricht eines der wichtigsien
Geschaͤfte des Geistlichen; diesen hat er daher mit Sorgfalt zu behandeln, damit die
Soͤhne und Toͤchter, welche auf die feierliche Ablegung ihres Glaubens-Vekenntnisses
und auf eine würdige Abendmahls-Feier vorbereitet werden sollen, zu einer fest-
begründeten, zusammenhängenden und fruchtbaren Erkenntniß der beseligenden
Lehren des Christenthums gelangen. Auch ist diesem Unterrichte so viel Zeit zu
widmen, als nach der gewissenhaftesten Beurtheilung des Lehrers zur Erreichung des
Zwecks erfordert wird.
Kinder, denen es an den nothwendigsten Schul= und Religions-Kenntnissen fehlt,
sollen nicht zur Confirmation zugelassen werden; übrigens hat sich der Geistliche der
schwächeren oder in der Religions-Erkenntniß ohne ihre Schuld versäumten durch
besondere Nachhülfe moglichst anzunehmen.
K. 5.
Andere gottesdiensiliche Handlüngen. Kirchengesang.
Die Vetstunden und sogenannten Besper= oder Abend-Lektionen können
theils in biblische Katechisationen, theils in Bibelstunden oder freie Erklärungen bib-
lishher Abschnitte verwandelt werden, wenn es die Umstände gestatten. Jedoch ist
das Betstunden-Gebet jedesmal bei dem an die Stelle der Vetstunden geseßzten
Santrorienge vorzulesen.
Die Sakramente und andere“ feierliche Religions-Handlungen, Taufe, Abend-
mahl, Beichten, Confirmation, eheliche Trauungen soll der Geistliche mit Andacht
und Würde verrichten, und bei denselben, so wie bei allen Gottesdiensten, die Gebete
mit Nachdruck sprechen, damit durch alles dieß die Anbetung Gottes im Geiste
und in der Wahrheit gefördert, und die Achtung für Religion und Gottesdienst
belebt werde. Auch dürfen dergleichen Handlungen nur durch die von dem evange-
lischen Consisiorinm hiezu bereits für befähigt erblärten Geistlichen verrichtet werden.
Auf den Kirchengesang hat der Geistliche den gegebenen Vorschriften ge-
mäß eine besondere Aufmerksamkeit zu richten, und sich die Vervollkommnung und
Veredlung desselben, namentlich durch den Schulunterricht im Singen und durch
Errichtung von Sing-Chören, ernstlich angelegen seyn zu lassen.