Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

385 
. 3. 
Anzahl der Schulstunden im Sommer und Winter nach dem Herkommen und 
zu welchen Tagesstunden. 
Ob und unter welchen Bestimmungen — etwa nach Abtheilungen — gelehrt 
werde? 
Anzahl der Schulkinder im letzten Winter vor der Einsendung der gegenwaͤr- 
tigen Notizen. 
Betrag des Schulgelds von jedem Kinde. 
Ob und welche Abgaben sonst noch auf den Schulkindern zu Gunsten des Lehrers 
lasten, als Mgiengelder, Martinigeschenke, Ein= oder Austrittsgelder 2c., und deren 
Betrag? 
g. 4. 
Lokal für Schule und Lehrer. 
Ob ein eigenes Schulhaus vorhanden, und ob Schulzimmer und Wohnung des 
Schullehrers zugleich sich darin befinden, oder ob das Gegentheil Statt habe, und 
welche Einrichtungen sodann bestehen? 
Welche Behörde das Schulhaus und die Wohnungen der Schullehrer zu bauen 
und zu unterhalten habe? 
Beschreibung der Lage und des sonstigen Zustandes des Schulhauses, der Schul- 
zimmer, der Wohnungen der Schullehrer. 
Ob die Schulstuben hell, hoch, gesund, hinreichend geräumig sepen; ob jede Ab- 
theilung der Schule eine eigene Stube habe; ob die Wohnungen der Schullehrer 
hinreichend geräumig und in gutem Zustande seyen 2c.; ob die Schullehrer, wenn 
keine Amtswohnung vorhanden, Hauszins erhalten, welchen und woher? 
K. 5. 
Einrichtungen wegen Heizung der Schule. 
Welche Behörde das Holz dazu abzugeben habe? 
Ob ein bestimmtes jährliches Aversum, und welches, gegeben werde? 
Wer die Kosten der Beifuhr, des Sägens, Spaltens rc. zu bestreiten habe? ob 
(was die gesehliche Regel ist) die Gemeinde oder wer sonst etwa zu Folge der Lobal- 
Obserbanz? 
Ob durch ausdrückliche Vestimmung oder Observanz dem Schullehrer das zur 
Heizung der Schulstube nicht gebrauchte Holz zur eigenen Benuhung überlassen sey? 
49
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.