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März, 20. Finanz-Ministerium. Bekanntmachung, betreffend die Verfehlungen gegen die
Zehnt-Ordnung. 459.
April, 23. Ebend. Verfögung, betreffend die Abldsung neu aufgelegter Zinse. 440.
Mai, 3. Stencr-Collegium. Verföügung, betreffend die Accise-Befreiung sämtlicher Verträge
über Ablösung von Schäserei-Uebertriebsrechten. 504.
Juni, 18. Ministerium des Innern. Betreffend die Ausscheidung des Auschlags der Steuecr-
Objekte der Gemeindepflegen in den Steuer-Catasiern der Gemeinden. 291.
Juli, 4. Ebend. Betreffend die Frage: nach welchen Gesetzen die Volljährigkeit eines in Bayern
und Württemberg zugleich begüterten, in einem dieser Staaten aber ansäßigen NRirter-
guts-Besitzers zu bemessen sey? 102.
— 10. Finanz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Steuer aus im Gante verlorenen
Capitalien. 495.
Oktober, 3. Ministerium des Innern. Betressend die Berwandtschafts-Verhältnisse zwischen dem
Oberamtmanne und dem Amtepfleger. 292.
— 13. Ebend. Entscheidung der Frage: ob gegen den unbefugtken hausirweisen Branntwein=
Verkauf, abgesehen von einer etwaigen Abgaben-Defraudation, die Straf-Bestimmungen
des Wirthschafts-Abgabengesetzes oder der allgemeinen Gewerbe-Ordnung, oder ob die
Straf-Besiimmungen beider Gesetze zugleich in Anwendung zu bringen seyen? 295.
— 24. Ebend. Betreffend die Uebernahme der Reisekosten der Oberamts-Aktuare bei Brand-
fällen in benachbarken Oberämtern auf die Staatskasse. 295.
— 81. Ebend. Betreffend die Mittheilung der einzelnen Numern des Regierungsblattes an das
betreffende ärztliche Personal. 296. ·
November, 3. Ebend. Betreffend die Behandlung des Wahlgeschäfts bei den Wahlen der Mitglieder
des Gemeinderaths und des Bürger-Ausschusses. 297.
December, 1. Ebend. Bekanntmachung, betreffend die Festsetzung der Regulative, der Haft= und
Verpflegungs-Kosten von Gefangenen, welche auf Gemeinde= oder Amtspfleg-Cassen zu
übernehmen sind. 269.
Steuer-Collegium. Verfügung, betreffend die Controlirung der Malzschrotungen. 546.
— 47. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Behörden, an wolche
Churhessische, im Auslande verhaftete Umerthanen abzuliefern sind. 298.
!1 — 24. Ebend. Die Verpflichtung der Gemeindebürger zu Ausübung ihres Wahlrechtes
betreffend. 299.
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1837.
Jannar, 9. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Bedingung, unter
welcher wandernde Handwerks-Gesellen in Preußen zugelassen werden. 300.
Februar, 7. Ebend. Verfügung, betreffend die Unzuläßigkeit des Bezugs von Sporteln von Forst-
freolern für die, die Strafe erkennenden Gemeinderäthe, 301.