579
zu versichern sind, und der dabci zu bedingende Zinsfuß. 228. S. auch pflegschaft-
liche Gelder.
Anstandsbriefe, s. Moraterien.
Apotheker. Grenzen der Gewerbe der Apotheker. 161. Vorrechte der Materialisten, welche zugleich
Apotheker sind. 162. Bestimmungen, die Annahme mehrerer Lehrlinge in Apotheken
betreffend. 235. S. auch Medicamente.
Appellation. Anweisung für die Belehrung der Partepen über die Förmlichkeiten der Appellation. 39.
Dekret des Civil-Senats des K. Ober-Tribunals an die Ober-Tribunal-Prokuratoren, be-
weEffend die Rechtfertigung der Appellations-Fdrmlichkeiten in den einzureichenden Beschwerde-
Schriften. 41. Verfügung desselben Senats, betreffend die Wahrung der Nothfeist zu
Einreichung der Beschwerdeschrift durch summarische Beschwerden-Anzeigen, und die Zu-
läßigkeir von Nachträgen zur Beschwerdeschrift nach abgelaufener Nothfrist. 58. Desgl.
betreffend die Documentirung der nach Verfluß der fünfzehntägigen Nothfrist aus beson-
derem Auftrage der Parteyen durch die Prokuratoren erfolgenden Appellations-Anmel-
dungen. 65.
Armenfachen. Verfügung des Civil-Senats des K. Ober-Tribunals, wornach diejenigen Ober
Tribunal-Prokuratoren, welche von Amts wegen zu Armen-Anwälsen bestellt werden, keine
Wollmacht der Partey bedürfen. 52.
Arzueien, s. Medicamentc.
Aufgebot. Vorschriften für die Behandlung der Gesuche um Diepensation von der Proclamation
bei solchen Verlobten, welche in verschiedenen Kreisen wohnen. 67 auch 68. Bestim-
mungen hinsichrlich der Ebe-Verkündigungen der Katholiken in der geschlossenen Zeit. 400.
Augenscheine. Vorschrift wegen Zuziehung von Urkundspersonen bei Jeugenverhören oder Augen-
scheinen, die aus Austrag der höheren Gerichte vorgenommen werden. 62.
Ausländer. Erforderniß eines Heimathscheines von Ausländern, Behufs ihres Aufenthalts in Würt-
temberg. 305.
Ausstellung, öffentliche. Von Verbrechern auf die Schandbühnen, Abstellung des hie und da-
dabei vorkommenden Unfugs, 150.
Auswanderung. Deren Zuläßigkeit auch ohne Nachweisung der Aufnahme in einem fremden.
Staate. 236.
B.
Backdfen. Verfügung, die Einführung von Gemeinde-Backdfen betreffende 282.
Bäume. Maaßregeln zu Vermeidung des nachtheiligen Einflusses der Bäume an den Straßen auf die
Beschaffenhcit der letztern. 214. Bäumen Weinbergen sollen in Abgang gebracht werden. 224.,