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Cassenreste. Nichtanwendbarkeit des Gesetzes vom 1. August 1806 wegen Besirafung der Cassenreste
auf Salzsaktorc. 6G. Desgl. auf Postbcamten. 9. Dessen Amwendbarkeit auf vorsätzliche
Veruntreuungen bei der Verwaltung von Naturalien. 16.
Cassenwesen. Bestimmungen wegen Sicherung des Cassen= und Rechnungswesens derjenigen
Corporationsrechner, welche zwei oder mehrere, von verschiedenen Behdrden abhängende
Cassen verwalten. 204. 205. Anordnung monatlicher Nachrechnungen und periodischer
Cassenstürze bei den Amts-, Gemeinde, und Stiftungs-Pflegen. 254.
Cantionen. Vorschriften für die Dienst-Cautionen der Verwalter solcher Stiftungen, welche der Auf-
sicht der Gemeinde-Stiftungsräthe nicht unterworfen sind. 217. Berücksichtigung der
Ergänzungssteuern und Brandschadensgelder (auch der Einnahmen für Steinsalz) bei
Bestimmung der Dienst-Cautionen der Amtspfleger. 221.
Churhessische, im Auslande verhaftete Unterthanen, Verfahren bei deren Ablieferung an die
Churhessischen Behörden. 298.
Confirmations-Unterricht. Bestimmung der Dauer desselben. 387.
Contumgeial-Verfahren. Erlaß des Civil-Senats des K. Ober-Tribunals, betreffend das außer-
gerichtliche Contumacial-Verfahren bei solchen Schuldforderungen, welche nicht auf unver-
werklichen schriftlichen Urkunden beruhen. 60.
Criminalbehörden. Berordnung, betreffend das amtliche Einschreiten derselben gegen die in
Druckschriften vorkommenden und zur amtlichen Kenntniß gebrachten Ehrenkränkungen
gegen den Kdnig oder die Staatsbehbrden. 12.
Cur= und Verpflegungskosten. Uebereinkünfte mit den Regierungen von Baden, Bayerm,
Oesterreich, Hohenzollern-Sigmaringen und Hessen-Darmstadt wegen gegenseitiger unent-
geldlicher Verpflegung unbemittelter Staats-Angehdrigen. 192—195. 406. Uebereinkunfe
mit der K. Baperischen Regierung wegen gegenseitiger unentgeldlicher Verpflegung krätze,
kranker Handwerksgehülfen. 283.
D.
Decane, auf dieselben ist das Verbot der Geschenk-Annahme ebenfalls anwendbar. 329. S. auch
Geistliche.
Decretum de alienando, für dasselbe darf keine Sportel bezogen werden. 95.
Deichsel-Gefährte, einspännige, Verbot des Gebrauchs derselben auf den frequenteren Straßen,
namentlich in der Umgebung von Stuttgart. 147.
Depositen. Depositionen unterliegen dem Sportel-Ansatze, auch wenn sie von Amts wegen, z. B. bei.
Gantmassen, angeordnet werden. 96.