Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

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Eventual-Theilungen. Behandlung von Eventual Theilungsfällen, wenn die Kinder dem über- 
lebenden Ehegatten die Erbschaft überlassen. 89. 
Erecutions-Befugnisse der untern Verwaltungsstellen gegen eremte Schuldner der Gemeinden und 
Körperschaften. 185. 186. 186. 
Eremte. Gerichtsstand derselben in Theilungs= und Vormundschaftssachen. 77. S. auch Erc= 
cution. 
Erpeditionsräthe, characterisirte, deren Gerichtsstand. 5. 
F. 
Fall-Lehen, deren Behandlung bei Inventuren und Theilungen. 98. Anwendbarkeit der Bestim- 
mungen des zweiten Edikts über die Eigenmachung von Falllehen der unter der Aufsicht 
des Staates stehenden Körperschaften und Stiftungen auf die, zu Kirchenpfründen gehd- 
rigen Falllehen. 344. S. auch Lehen. 
Familien-Register. Vorschriften über die Aufnahme der standesherrlichen und rirkerschaftlichen 
Gesamt-Familien oder Linien in das Familien-Regisier der Parochie, in welcher die 
Besitzung derselben gelegen ist. 353. 
Ferien, s. Bakanzen. 
Feuerschauer, s. Ober-Feuerschauer. 
Feuerspritzen. Vorschrift wegen Einführung eincs gleichen Kalibers der Schlauchschrauben an den 
Feuerspritzen. 188. 
Finanzkammern. Befugniß der K. Finanzkammern, Ortsvorsteher und Gemeindcräthe wegen ver- 
übter Forstfrevel mit Freiheitsstrafen zu belegen. 305. 
Firmung. Verfügung des katholischen Kirchenraths in Betreff der, bei Ertheilung des Satraments 
der Firmung zu treffenden Anstalten. 502. 
KFlächtige Verbrecher, f. Verbrecher. 
Forst-Per sonal. Einschärfung des für das Forst-Personal bestehenden Verbots der Veräußerung 
von Besoldungsholz und des Handels mit Holz. 454. Bestimmungen hinsichtlich der 
Abreichung von Diäten an das nicht im K. Dieuste stehende Forst-Personal für An- 
wohnung bei forstamtlichen Rugtagen. 459. Diäten-Anrechnung der K. Oberförster für 
Detail-Arbeiten, die sie in Gemeinde= und Privat-Waldungen vornehmen. 466. Die 
Oberförster haben für Augenscheine in Gemeinde-, Stiftungs= und Privat-Waldungen, 
welche zur Begutachtung von Waldausstockungs-Gesuchen nothwendig sind, keine Diähten 
angurechnen. 465. 
Forstsachen, Forst-Strafsachen u. s. w. Bestimmungen über die Kosten der Forst-Rugtage. 138. 
über die Straf-Befugniß der Gemeinderäthe und den Strafbezug in Forstsachen. 139. 450. 
Vorschriften für das Verfahren bei Ausübung der Strafrechtspflege der Gemeinderäthe 
in Forstsachen. 466. 468. Bestimmungen über die Abreichung von Aubring-Gebühren 
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