Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

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Uebertretung des Wirthschafts-Abgaben-Gesetzes, um ihrer Mittellosigkeit willen, mit einer 
Freiheitsstrafe delegt werden. 255. Festsetzung der Regulative der Haft= und Verpfles 
gungskosten von Gefangenen, welche auf Gemeinde= oder Amtspflege-Cassen zu überneh- 
men sind. 268. 260. Kosten-Ersatz für die in den Polizeihäusern verwahrten Unter- 
suchungs-Gefangenen. 229. 
Geisteskranke. Vorschriften für das Verfahren bei der Unterbringung Geisteskranker in einem 
Staats-Frrenhause. 274. 
Geistliche. Vorschriften für die Verpflichtung der evangelischen Dekane, Pfarrer und Pfarramts- 
gehülfen auf ihre Berufspflichten. 531. Für die Verpflichtung, Einführung und Ver- 
stellung der katbolischen Pfarrer und Kaplane, 307. Amts-Instruction für die evange- 
lische Geistlichkeit, die Instruction für die Pfarramtsverweser und Pfarrgehülfen, und 
den Eidesvorhalt für dieselben beim Amtsantritt. 352. ff. Behandlung gerichtlicher und 
außergerichtlicher Klagsachen gegen Geistliche. 36. Sie haben für Vorbereitungen zu 
Eidesleistungen keine Anrechnungen zu machen. 49. 322. Gebühren der Geistlichen von 
den jährlichen Aemter-Ersetzungen. 250. 251. 
Rang-Verhältniß der evangelischen und katholischen Geisilichen im Falle des Zusam, 
mentreffens unter sich. 337. Verpflichtung der evangelischen Geistlichen zur Einsendung 
schriftlicher Ausarbeltungen. 351. 
Gebühren der evangelischen Geistlichen für die Visiration der Filialschulen. 550. 
Anordnung des katholischen Kirchenraths, betreffend die Einsendung von Handschriften 
der Pfarrverweser an die Bezirksämter. 400. Vorschriften für die Verwandlung der 
Besoldungen der evangelischen Geisilichen. 454. 
Geistliche Räthe, charakterisirte, deren Gerichtsstand. 1. 
Geistliche Wittwenkasse. Verfügung, betreffend den Einzug vom 25 Prozenten des Einkom= 
mens oder der Einkommens-Verbesserung zur Geisilichen= Wittwenkasse beim Dieust- 
Antritte. 387. 
Geldstrafen. Wirkung des Rekurses, auf die von den Oberämtern, den standesherrlichen Aemtern, 
den Gemeinde= und Stiftungsräthen angesetzten Geldstrafen. 237. Inwiefern die den 
Gemeindebirten angesetzten Geldstrasen an die Gemeindekassen zu überlassen sind. 446. 
Gemeinden. Legikimation zum Prozeß in Rechtssachen da Gemeinden und Stiftungen. 51. 144. 
146. Verfügung, die Ausscheidung des Anschlags der Steuer-Objecten der Gemeinden 
in den Steuer-Katastern betreffend. 291. 
Gemeinde-Abgaben. Unzuläßigkeit von Personal= Abgaben der Gemeinde-Genossen neben der 
Börger= und Beisitzsteuer und dem Frohn-Ersatz-Gelde. 216. Ausnahmen. 247. 
Gemeinderäthe. Deren Strafbefugniß in Forstsachen. 159. Vorschriften für die Ausübung der 
Strafrechtspflege durch die Gemeinderäthe in Forstsachen. 148. 468. Erforderniß der 
Genehmigung der gemeinderäthlichen Beschlüsse, bei welchen Gemeindebeamte betheiligt
	        
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