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Gewerbesteuer. Bestimmungen uͤber die Beitragspflicht der, bis zum Jahr 1808 steuerfrei ge-
wesenen Gewerbe zu den Amts- und Gemeindelasten. 190.
Grundstücke. Verbindlichkeiten der Nutznießer der, den Gemeinden, Stiftungen ꝛc. gehoͤrigen Grund-
stücke. S. Nutznießer.
Grundzinse. Erlatz des K. Finanz-Ministerium in Betreff der Auflegung von Grundzinsen in
gutsherrlichen Orten. 420. Bestimmungen über die Ablsung neu aufgelegter Zinse, ins-
besondere der auf neue Gebäude gelegten. 440.
Gutsbesitzer, adelige, s. Adel.
H.
Handlohn= Gebühren, s. Laudemium.
Handwerksgebülfen, krätzekranke, s. Curkosten.
Bedingungen, unter welchen wandernde Handwerks-Gesellen in Preußen zugelassen
werden. 300.
Hausirhandel. Bestimmungen in Betreff des Absatzes der Fabrikate der K. Eisenwerke durch Hau-
sirbändler. 226. Ueber die Frage: ob bei Hausir-Patenten für Branntwein= und Essig=
händler eine Sportel anzusetzen sey? 308.
Hazardspiel. Das Spielen um den Betrag einer gleichbald zu verzehrenden Zeche ist nicht ver-
boten. 281.
Heimathlose. Borschriften wegen Annahme und Jurückweisung der aus dem Auslande mit Lauf-
pässen oder auf dem Schube in das Königreich kommenden Heimathlosen. 133.
Heimathschein. Sportel davon. 258. Erforderniß eines Heimathscheins von Ausländern Behufs
ihres Aufenthalts in Württemberg. 505.
Heuzehnten, s. Zehnten.
Hirten. Vorschriften wegen Beeidigung der Biehhirten. 462.
Hofsdomänen-Kammer. Bekanmmachung, betreffend die Ausübung der Forst= und Jagdpolizci
in den hofkammerlichen Waldungen durch die K. Hof-Domänenkammer und die ihr
untergeordneten Beamten. 445.
Holz. Bestimmungen über die Meß-Ueber= und Unterlagen bei dem abzugebenden Klafterholze. (62.
Holzhandel, des Fersipersonals, s. Forstpersonal.
Holssam meln. Bestimmungen über das Einsammeln dürren Leseholzes in den Staatswaldungen.
557. Ueber die Behandlung der Inwohner standes= und gutsherrschaftlicher Orte hin-
sichtlich des Leseholzsammelns in Staakswaldungen. 458. Gestattung des Gebrauchs
holzerner Hacken beim Sammeln des Leseholzes. 460. Inwiefern diese Verfügung auf
Waldungen von Privaten, Gemeinden und Gutsherrschaften anwendbar sey? 463.
Hunde, Abgaben von denselben. Mehrere Erläuterungen des Gesetzes in Betreff der Abgabe von
den Hunden. 504. 506. Besiimmungen in Betreff der Besteucrung der bei den Post-