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Anstalten verwendeten Hunde. 505. Classifikation der Hunde der Amtsboten. 506. der
Schiffer. 508. der Ausländer. 508. derjenigen Metzger, welche einige Jahre ihr Ge-
werbe nicht treiben, ohne es aufzugeben, und die Gewerbesteuer sort entrichten. 508.
der Hunde der Accise= und Umgelds-Visitaroren (Steuer-Aufseher). 509. der zu Trei-
bung von Rädern dienenden Hunde. 510. der Hunde, welche zu Bewachung isolirter
Bierkeller und Bleichen verwendet werden, ingleichen die Erklärung des in dem Gesetze
gebrauchten Ausdrucks: „abgelegene Häuser.“ 540. der Hunde der Waldschützen. 511.
der Hunde, welche nach erfolgter Aufnahme abgeschafft werden. 511. der Hunde, welche
wegen der Wuth getbdtet wurden. 512. Bestimmungen über die Anbring-Gebühren von
Strafen wegen Uebertretungen des Hunde-Auflage-Gesetzes. 500. Bestimmung, daß der
Besitzstand vom 1. Juli für die Schuldigkeit der Hunde-Abgabe vom ganzen Jahr ent-
scheidet. 510. Bestimmung des Zeitpunkts, von welchem an junge Hunde zu besteuern
sind. 514. Bestimmungen über die Antheile der Orts-Armenkassen und der Delatoren
an den Strafen wegen Verfehlung gegen das Hunde, Abgaben-Gesetz. 542.
Hundeleggeld. Bestimmungen über die Abldsung der Verpflichtung zum Hundehalten und Regu-
lirung des Geldwerths für eine einfache Hundelege. 441.
J.
Jagden, Normen fuͤr die Verpachtung der Staats-Jagden. 441. für die Jagdpachtungen der
Gemeinden. 132. Die, von dem K. Finanz-Ministerium unter dem 9. December 1837
ertheilten Vorschriften für die Jagd= Ausübung. 469.
Jagd-Polizei, f. Forstsachen.
Injurien. Werordnung, betreffend das amtliche Einschreiten der Criminal-Behörden gegen die in
Druckschriften vorkommenden und zur amtlichen Kenntniß gebrachten Ehrenkränkuungen
gegen den König oder die Staats-Behörden. 12.
Instanz-Entbindung. Wirkung der Embindung eines Beamten von der Instanz, auf dessen
Entlassung im Administrativ-Wege. 18.
Inventare. Vorschriften für die Führung der Inventare über die, auf Kosten des Staares ange-
schafften Kirchen= und Schul-Geräthschaften. 328. S. auch Beibringens-Inden-
tarien, Erbschafts-Theilungen.
Istacliten. Instruktion für die Notariate, Gemeinderäthe und Waisengerichte, betreffend die Voll-
ziehung des Art. 41 des Gesetzes vom 25. April 1828, in Betreff der dffentlichen Ver-
hältnisse der israclitischen Glaubens-Genossen vom 44. Januar bis 26. Februar 1833. 101.
I. Einleitung 101. II. Bestimmung über die Anwendung der allgemeinen Landesgesetze
und der besonderen israelitischen Satzungen auf die, in das Gebiet der freiwilligen
Gerichtsbarkeit gehörigen Handlungen und Rechtsgeschäfte in formeller und materieller
Beziehung. 103. III. Besondere Vorschriften für das Verfahren in den, im Art. 41
des Gesetzes vom 25. April 1828 genannten, in das Gebiet der freiwilligen Gerichts-