Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

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Kreis«Bauräthe, Entschaͤdigung derselben fuͤr ihre Amtsreisen. 277. 
Kreis-Finanzkammern, s. Finanzkammern. 
L. 
Landbotenwesen. Berichtigung einiger Versehen in der Verordnung vom 16. Februar 1821, in 
Betreff des Landbotenwesens. 244. 
Landjäger kbnnen an ihren Stationsorten tarfrei getraut werden. 70. — ihre Zubringens- 
Inventarien sind durch die Behörde des Stations-Ortes vorzunehmen. 80. Ueberein- 
kunft mit den Staats-Regierungen von Bapern, Baden, Hohenzollern-Sigmaringen 
und Hechingen wegen Verfolgung von Verbrechern oder verdächtigen Personen in fremde 
Gebiete durch Landjäger. 253. Erläuterung der 99. 48 und 49 der Landjäger- 
Instruktion vom 5. Juni 1823, hinsichtlich der Befugniß der Landjäger zum Waffen- 
Gebrauche. 259. 
Landstreicher, s. Vaganten. 
Lateinische Schulen. Einführung schriftlicher Zeugnisse für die Schüler der lateinischen 
Schulen. 403. 
Lauberhüttenfest der Juden. Verbot einer feuergefährlichen Feier desselben. 4435. 
Laudemien. Erlaß des Civil-Senats des K. Ober-Tribunals in Betreff der gerichtlichen Erkennt- 
nisse über die Veräußerung von Laudemien von Bauernlehen und Zinsgütern. 53. 
Erlaß des K. Finanz-Ministerium, betreffend die Anordnung über die Ablbfung der 
Sterbfall= und Handlohn-Gebühren von den sogenannten Trägerei= und Zins-Gütern. 428. 
In Fällen, in welchen eines der Cheleute, oder auch ein Wittwer oder eine Wittwe aus 
ihrer Gantmasse leben= oder handlohnbare Güter erkaufen, ist von Ansetzung einer 
Laudemial-Gebühr auf Seite der Käufer abzustehen. 454. 
Legitimation zum Prozeß. Beschluß des Civil, Senats des K. Ober-Tribunals, die Legitimatlon 
zum Prozeß in Rechtssachen der Gemeinden und Stiftungen. 54. 55. Dießfällige 
Bestimmungen des K. Ministerium des Innern. 444. 446. 
Lehen. Inwiesern die höhere Genehmigung zur Uebertragung eines Stiftungslehens in lehenbarer 
Eigenschaft an einen neuen, nicht zur Familie des früheren Lehenträgers gehbdrigen. 
Besitzer erforderlich sep? 222. Erlaß des katholischen Kirchenraths, betreffend die Angeigen 
von Veränderungen bei Lehen der Kirchenstellen. 397. S. auch Fall-Lehen. 
Lehen= und Zinsgüter. Vorschriften wegen Aufstellung von Trägereien von Lehen= und Zins 
Gütern. 425. 
Leichengesang, dessen Abschaffung oder doch Beschränkung wird von dem K. Studienrathe den 
Schulbehdrden empfohlen. 403. 
Leseholzsammeln, (. Holzsammeln.
	        
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