Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

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Straßen. Verbot der Schmälerung der Böschungen an den Staatssiraßen. 209. Maßregeln zu 
Vermeidung des nachtheiligen Elaflusses der Bäume on den Straßen auf die Veschaffen= 
heit der letzteren. 214. 
Straßenbau-Räthe und Techniker. Belohnung der Straßenbau-Räthe für Verrichtungen in 
Straßenbausachen der Corporationen u. s. w. 277. Diäten und Reisekosten der im 
Staats-Dienste angesiellten Straßenbau-Techniker für die im Auftrage der Kreis-Regie- 
rungen besorgten Verrichtungen bei Ans-, Corporations-, Gemeinde, und Suftunge- 
Bauten. 278. 
Strumpfstricker. Aufhebung der Zünftigkeit derselben. 208. 
Suspension eines öffentlichen Dieners vom Amte. Auslegung des 9. 2 des Straf- 
Recurs-Gesetzes. 22. Termin, bis zu welchem ein suspendirter Staatsdiener, welcher 
gegen das, seine Eutsernung vom Amrte aussprechende Erkennmiß recurrirt, seinen Gehalt 
zu beziehen hat. 26. 
T. 
Tanzen. WVorbindlichkeit der Casino. Gesellschaften zu ihren Tanz-Belustigungen obrigkeitliche Erlaub= 
niß einzuholen und für diese Erlaubniß die gesetzliche Sportel zu eutrichten. 500. Be- 
siimmungen in Betreff des Tanzens an Sonntagen. 319. 320. 
Taufen. Unguläßigkeit von Unterscheidungen zwischen Taufen ehelicher und außerehelicher Kinder. 393. 
Erlaß des katholischen Kirchenraths, betreffend die Abstellung des nech häufig Statt 
findenden Gebrauchs, Kinder sogleich nach der Geburt taufen zu lassen. 400. 
Taufscheine. Jumicsern davon eine Sportel zu entrichten. 258. Gebühren davon. 395. 
Terminc. Obliegenheit der Procuratoren, die ihrer Partey auberaumten Termine ven Amts wegen zu 
wahren. 42. S. auch Wiedereinsetzung. 
Testamente. Besetzung der Oberamtsgerichte bei Errichtung gerichtlicher Testamente. 78. Eröffnung 
von letzten Willens-Verordnungen: dürfen den Gemeinderäthen oder Waisengerichten nur 
dann übertragen werden, wenn sämtliche Betheiligte darum ansuchen. Von ketzteren ist 
in diesem Falle neben der, für die Staatskasse einzuziehenden Sportel, die Belohnung 
der beizuziehenden Gemeinderaths-Mitglieder zu übernehmen. 95. 
Thierärzte, Befugniß derselben zum Selbsidispensircu. 234. Anrechnungen der niederen Thierärzte 
für ihre Dienste bei Epizootien (Viehseuchen). 247. 
Todesscheine. Verabredung mie der K. Sardinischen Regierung wegen gegenseiriger Mittheilung 
der Todesscheine der in dem anderen Staate gestorbeuen Unterthanen. 289. Deegl. 
mit der K. Französischen Regierung. 289. Gebühren von Todesscheinen. 395. 
Tranerzeit. Vorschriften für die Dispensation von dem Ehehindernisse der Trauerzeit. 322. 
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