Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

Erster Abschnitt. 
Verfuͤgungen des Justiz-Departements. 
I. Verfügungen, welche sich auf mehrere Hauptfächer der 
Rechtspflege zugleich beziehen. 
1) Erlaß des Pupillen = Senats des K. Ober-Tribunals an den 
Pupillen-Senat des K. Gerichtshofs in — vom 12. Februgr 1824, 
betreffend: den Grrichtsstand der charakterisirten geistlichen Räthe. 
Auf den Aufragebericht, den Gerichtsstand der charabterisirten geistlichen Räthe 
berreffend, wird dem Senate zu erkennen gegeben, daß dieselben nach F. 5 der Rang- 
Ordnung vom 18. Oktober 1321 den auf der sechsten Rangstufe stehenden aktiven 
Räthen zwar im Range nachstehen, jedoch den auf dieser Stufe siehenden Dienern 
in Ansehung des Gerichtsstandes gleich zu achten sind, daß dieselben mithin noch zu 
den Eremten erster Elasse gehdren.
	        
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